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Mit ProReise plus

reist Ihr Schutzengel mit

  1. Weltweit geschützt bis zu acht Wochen Dauer
  2. Alle Reisen für Urlaub und Beruf 
  3. Für Singles oder Familien
  4. Akutbehandlungen im Ausland beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus
  5. Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  6. Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
  7. 24-Stunden-Notrufservice

Tarife

ProReise plus

  • Weltweit geschützt auf allen Reisen bis zu acht Wochen
  • Akutbehandlungen beim Arzt / Zahnarzt / im Krankenhaus
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport
ab 9,90 €

pro Jahr

Individuelle Tarifoptionen

Gerne stellen wir Ihnen Ihren Versicherungsschutz zugeschnitten auf Sie und Ihre Bedürfnisse zusammen, zum Beispiel für:

  • Weltweiter Schutz für Auslandsreisen länger als 8 Wochen
  • Auslandssemester für Studierende

So einfach schließen Sie Ihren Wunschtarif noch heute ab …

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Tolunay Celik

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsfachwirt

"Von Stiftung Warentest ausgezeichneter Reiseschutz – und stabile Beiträge seit 12 Jahren!Optimale Voraussetzungen für Ihre nächste Reise … besser geht es nicht!"

Tolunay Celik

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsfachwirt

Britta Kuhl

Versicherungskauffrau

"Leistungsstark und zuverlässig – inzwischen nutzen mehr als 28.000 Pronova BKK Versicherte den weltweiten Schutz von ProReise plus!"

Britta Kuhl

Versicherungskauffrau

Jale Aybas

Versicherungskauffrau, Diplom-Kauffrau (FH)

"Voller Fokus auf Ihre Augen! Mit ProSehen behalten Sie immer den Durchblick und schonen Ihre Geldbörse."

Jale Aybas

Versicherungskauffrau, Diplom-Kauffrau (FH)

Andreas Rikken

Krankenkassenbetriebswirt

"Bei uns steht immer das Interesse unserer Kunden im Vordergrund: Wir verzichten sogar auf persönliche Provisionen. Dadurch können wir Ihnen nachhaltig günstige und stabile Beiträge sichern."

Andreas Rikken

Krankenkassenbetriebswirt

Susanne Bongers

Versicherungsfachwirtin, Versicherungsbetriebswirtin (DVA)

"Was uns einzigartig macht: In Härte- und Notfällen hilft Ihnen der Hilfsfonds, wenn streng genommen kein Versicherungsschutz besteht."

Susanne Bongers

Versicherungsfachwirtin, Versicherungsbetriebswirtin (DVA)

Doris Dümbgen

Bürokauffrau, seit 1996 in der Versicherungsberatung

"Uns ist es wichtig, dass jeder Kunde die Inhalte seines Versicherungsschutzes versteht! Die Basis ist dafür ganz klar: wir beraten unsere Kunden immer auf Augenhöhe!"

Doris Dümbgen

Bürokauffrau, seit 1996 in der Versicherungsberatung

Ivonne Bürger

Versicherungskauffrau, Versicherungsfachwirtin

"Wir haben den Markt für Sie im Blick! Auch bei individuellen Wünschen können wir Ihnen Lösungen anbieten. Sprechen Sie uns an!"

Ivonne Bürger

Versicherungskauffrau, Versicherungsfachwirtin

Deniz Alkan

Kauffrau für Versicherungen & Finanzen

"Auch uns liegt der dauerhafte Schutz unserer Umwelt am Herzen. Wir optimieren dahingehend alle unsere Prozesse, um unseren Klima-Fußabdruck stetig zu verringern."

Deniz Alkan

Kauffrau für Versicherungen & Finanzen

Unser Kundenservice ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 17:00 Uhr und freitags von 8:00 - 16:00 Uhr für Sie persönlich erreichbar.

Sie reisen - Warum ist ProReise plus dann unverzichtbar?

Eine Auslandsreiseversicherung ist das Reisegepäck, dass Sie auf keinen Fall vergessen sollten! 
Denn damit sind Sie im Ernstfall in jedem Land weltweit gut abgesichert. 

Warum Sie sich zusätzlich absichern müssen? Das und vieles mehr erfahren Sie hier. 

Ambulante Leistungen, Arznei, Heil- und Hilfsmittel

  • Ärztliche Leistungen zu 100 %
  • Ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel zu 100 %
  • Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel zu 100 %

 

Zahnärztliche Leistung:

  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
  • Provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung
  • Reparaturen von bereits vorhandenem Zahnersatz

 

Kran­ken­haus­auf­ent­halt:

  • Ärztliche Leistungen
  • Krankenhausdienstleistungen einschließlich
  • Krankenpflege, Verpflegung und Unterkunft
  • Transport zum nächsterreichbaren, geeigneten Krankenhaus
  • Unterbringung für eine Begleitperson bei einem versicherten, minderjährigen Kind

Rücktransport ins Heimatland

  • Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • Kosten einer mitversicherten Begleitperson
  • Notrufservice für die Organisation des Transportes
  • Rücktransport einer im Ausland verstorbenen Person
  • Beerdigungskosten im Ausland

 

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

  • Bis zu 10.000 € bei einer Erkrankung, als Unfallfolge oder bei Tod der versicherten Person

 

Kinderbetreuungskosten bei minderjährigen, mitversicherten Kindern

  • Notfallbetreuung vor Ort, wenn die Eltern stationär behandelt werden, zurücktransportiert werden müssen oder verstorben sind

Leistungsbeispiel

Gesamtsumme 210,- €

Arztbehandlung nach Magen-Darm-Erkrankung auf Hawaii und Arzneimittel

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

210,- €
0,- €
0,- €
210,- €
0,- €

GKV

(ohne Zusatzversicherung)

ProReise plus

Gesamtsumme 46.300,- €

8 Tage Krankenhaus in Kapstadt, mehrere Frakturen nach Fahrradunfall 

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

46.300,- €
0,- €
0,- €
46.300,- €
0,- €

GKV

(ohne Zusatzversicherung)

ProReise plus

Gesamtsumme 9.000,- €

Air Ambulanz nach Wadenbein-Fraktur von Kroatien nach Deutschland

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

9.000,- €
0,- €
0,- €
9.000,- €
0,- €

GKV

(ohne Zusatzversicherung)

ProReise plus

Gesamtsumme 7.500,- €

Flugtransport nach Deutschland nach Todesfall in Griechenland

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

7.500,- €
0,- €
0,- €
7.500,- €
0,- €

GKV

(ohne Zusatzversicherung)

ProReise plus

ambulante Behandlung

Gesamtsumme 210,- €

Arztbehandlung nach Magen-Darm-Erkrankung auf Hawaii und Arzneimittel

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

210,- €
0,- €
0,- €
210,- €
0,- €

(ohne Zusatzversicherung)

stationäre Behandlung

Gesamtsumme 46.300,- €

8 Tage Krankenhaus in Kapstadt, mehrere Frakturen nach Fahrradunfall 

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

46.300,- €
0,- €
0,- €
46.300,- €
0,- €

(ohne Zusatzversicherung)

Rücktransport

Gesamtsumme 9.000,- €

Air Ambulanz nach Wadenbein-Fraktur von Kroatien nach Deutschland

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

9.000,- €
0,- €
0,- €
9.000,- €
0,- €

(ohne Zusatzversicherung)

Überführung

Gesamtsumme 7.500,- €

Flugtransport nach Deutschland nach Todesfall in Griechenland

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProReise

Ihr Anteil

7.500,- €
0,- €
0,- €
7.500,- €
0,- €

(ohne Zusatzversicherung)

TIPP:

Sie möchten sich auch in Deutschland
die beste Versorgung im Krankenhaus sichern? 

Im Ein- oder Zweibettzimmer können Sie in Ruhe
gesund werden – dies und die Chefarztbehandlung
bietet Ihnen ProStationär.

FAQs

Für ProReise plus gibt es keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung. Sie sind auf Wunsch ab Abgabe Ihrer Beitrittserklärung bei der best advice oder einer Pronova BKK Kundencenter versichert, jedoch nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, wird nicht geleistet. Dies gilt auch für Reisen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages angetreten werden.

Wichtig ist, dass Sie das Original Ihrer Beitrittserklärung abgeben. Die Kopie ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Sie sind ab Versicherungsbeginn (siehe Beitrittserklärung oben links) versichert, jedoch nicht vor Abgabe Ihrer Beitrittserklärung bei der best advice oder einer Pronova BKK Kundencenter und nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes.

Der Beginn ist immer der 1. des Monats, in dem die Reise beginnt. Wenn Sie zum Beispiel Versicherungsschutz ab 25.07. benötigen, müssen Sie als Versicherungsbeginn auf der Beitrittserklärung den 01.07. eintragen.

Ja, wenn Sie als Pronova BKK Versicherte(r) die Beiträge zahlen. Es wäre natürlich sinnvoller, wenn Sie auch Ihre Frau / Ihren Mann bei der Pronova BKK versichern würden.

Kinder, dazu zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sind bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres im Familientarif mitversichert. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Versicherung eines mitversicherten Kindes. Ihr volljähriges Kind kann sich dann im Einzeltarif versichern.

Alle Mitglieder der Pronova BKK und deren Ehepartner und Kinder.

Es gibt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres. Also als Beispiel: Ihr Vertrag beginnt am 01.07.2017. Dieser verlängert sich automatisch, wenn uns nicht spätestens am 31.05.2018 Ihre Kündigung vorliegt.

  • Durch Aufnahme einer Beitrittserklärung zu ProReise plus, die in den Pronova BKK Kundencentern ausliegen oder Ihnen von der best advice zugesandt werden.
  • Anruf bei der best advice unter 0221/90-17400
  • Online: ProReise plus Online-Antrag
  • Persönlich im Pronova BKK Kundencenter durch Ausfüllen der Beitrittserklärung

 

Wichtig ist, dass Sie alle zu versichernden Personen eintragen und Ihre Bankverbindung angeben, da der Beitrag nur im Abbuchungsverfahren bezahlt werden kann.

Bitte senden sie das Original der Beitrittserklärung an best advice Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln oder geben Sie dieses in Ihrem Pronova BKK Kundencenter ab. Eine Kopie ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Ihre Versicherungsscheinnummer finden Sie nach der Beitragabbuchung auf Ihrem Kontoauszug. Bitte tragen Sie diese noch nachträglich in die Kopie Ihrer Beitrittserklärung ein.

Der Versicherungsschutz gilt für einen Auslandsaufenthalt von maximal 8 Wochen. Er endet jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der 8. Woche eines Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung der Versicherung. Die Versicherung selbst verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn Sie nicht gekündigt wird.

Können Sie wegen Krankheit oder Unfallfolgen nicht innerhalb der 8 Wochen zurückreisen, verlängert sich der Versicherungsschutz so lange, bis Sie wieder transportfähig sind.

Die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten ist völlig frei. Die Behandlung kann auch durch Heilpraktiker, Chiropraktiker oder Osteopathen erbracht werden.

Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist nach der Beendigung der Heilbehandlung geltend zu machen.

Die Kostenbelege können Sie direkt an den Versicherer, die DKV senden. Wichtig ist, dass Sie auch Ihre individuelle Versicherungsnummer mit angeben. Diese finden Sie bei der Abbuchung Ihres Beitrages auf Ihrem Kontoauszug.

Die Pronova BKK muss nicht vorleisten. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Rechnungsoriginale vorgelegt werden und die von ihm geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sind.

Alle Belege müssen den Vor- und Zunamen der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten.

Aus den Rezepten müssen das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen. Rezepte sind zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung, Rechnungen über Heilmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen.

Wird ein versichertes, minderjähriges Kind stationär im Krankenhaus behandelt, werden die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus erstattet. Versichert sind außerdem Kinderbetreuungskosten bei minderjährigen Kindern als Notfallbetreuung. Wenn die Kinder nicht mehr betreut werden können, weil die Eltern stationär behandelt werden, werden die Betreuungskosten für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes übernommen. Werden die Eltern ins Heimatland zurücktransportiert oder sind diese verstorben, werden auch entstandene, zusätzliche Mehrkosten für die Rückreise der Kinder übernommen.

Fallen diese Kosten wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder nach dem Tod der versicherten Person im Ausland an, werden sie bis zu 10.000 Euro ersetzt.

Die Einschaltung des Notrufservices unter der Rufnummer: +49 221 57 89 40 05 ist anzuraten, um vorher die Leistungszusage und organisatorische Hilfe zu erhalten.

ProReise plus ist eine weltweit gültige Auslandsreise-Krankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu je 8 Wochen Dauer.

Versichert sind ambulante Heilbehandlungen, zahnärztliche Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Krankentransport, Rückführung, 24-Stunden Notrufservice.

Stirbt die versicherte Person während des Aufenthaltes im Ausland, werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten erstattet, maximal bis zur Höhe der Kosten für eine Überführung an den ständigen Wohnsitz.

Die Einschaltung des Notrufservices unter der Rufnummer: +49 221 5789 4005 ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich. (Durch die Wahl der Nummer entstehen Kosten, diese werden aber ersetzt.)

Die Einschaltung des Notrufservices ist wichtig, damit Sie bei den Krankenhauskosten nicht in Vorleistung treten müssen oder wir Sie bei der Wahl des Krankenhauses unterstützen können.

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 30 EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.

Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.

In der Schwangerschaft ist die Behandlung von für nicht vorhersehbaren, akut eingetretenen Schwangerschaftskomplikationen und eine eventuelle Fehlgeburt versichert. Auch versichert ist eine evtl. Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche. Natürlich ist dann auch die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Frühgeborenen im Rahmen der Frühgeburt mitversichert.

Nicht versichert sind aber die Aufwendungen anlässlich einer vor Antritt der Reise bekannten Schwangerschaft für Schwangerschaftsabbruch, Entbindung sowie für Wochenbetterkrankungen und deren Folgen.

Mitversichert ist die schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich notwendiger Füllungen und provisorischem Zahnersatz in einfacher Ausfertigung.

Außerdem werden Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz erstattet. Nicht versichert sind Neuanfertigungen von Zahnersatz. Hierzu zählen z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, kieferorthopädische Leistungen.

Hierunter fällt folgendes:

  • ärztliche Leistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden
  • Heilmittel, das sind physikalisch-medizinische Leistungen (wie Bäder, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Heilgymnastik, Bestrahlung und andere Anwendungen des elektrischen Stroms),
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung und zurück zur Unterkunft.

Zu beachten hierbei ist, dass Arznei-, Verband- und Heilmittel von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen verordnet werden müssen.

Bei einer medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rückführung aus dem Ausland werden 100 Prozent der Kosten des Rücktransportes der versicherten Person erstattet. Ist eine Begleitperson ebenfalls über ProReise Plus versichert, werden auch für diese die Kosten des Rücktransportes übernommen.

Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder in das dem Wohnsitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus in Deutschland erfolgen.

Bei einer Kostenübernahme für den Rücktransport, werden auch alle für den Transport notwendigen Maßnahmen organisiert.

Hierunter fällt folgendes:

  • ärztliche Leistungen
  • Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
  • einen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste

Ja, Telefonkosten, die bei der Kontaktaufnahme mit uns bzw. mit dem Notrufservice entstehen, werden insgesamt erstattet, wenn sie anlässlich einer stationären Heilbehandlung oder bei einer Rückführung aus dem Ausland anfallen.

Sie gilt grundsätzlich, wenn ein Kriegsereignis vorhersehbar ist. ProReise Plus sieht hierfür keinen Leistungsausschluss vor.

Es besteht kein Versicherungsschutz für

  • nach Vertragsabschluss eingetretene Behandlungen für den Teil, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn fällt
  • Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.
  • Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.
  • Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung sowie Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, sofern es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche handelt.
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabillitationsmaßnahmen
  • psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung
  • eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung
  • Behandlungen durch Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet
  • auf Vorsatz oder auf Sucht beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und richtet sich nach dem Einzel- oder Familientarif und dem Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn.

Einzelpersonen bis Alter 64 Jahre zahlen 9,90 Euro, ab Alter 65 bis 69 Jahre 19,90 Euro und ab 70 Jahre 34,90 Euro pro Person.
Der Beitrag im Familientarif richtet sich nach der ältesten, versicherten Person: bis Alter 64 Jahre sind das 19,80 Euro, ab Alter 65 bis 69 Jahre 39,80 Euro und ab 70 Jahre 69,80 Euro für die Familien.

Sobald eine versicherte Person das 65. bzw. 70. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Der Beitrag wird von Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig.

Die Beiträge werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift durch den Versicherer einbehalten.