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Tarifübergreifende

Bitte nennen Sie uns den Namen des Produktes oder der Gesellschaft und die Versicherungsnummer Ihres Vertrages. Wir prüfen dies gerne für Sie. Wir rufen Sie in spätestens in 2-3 Tagen zurück.

Alle Versicherungen, die die Pronova BKK bisher für Sie ausgewählt hat, waren gut und leistungsstark. Grundsätzlich sollten Sie das Produkt bestehen lassen. Sie könnten theoretisch ein zusätzliches Pronova Privat Produkt abschließen. Bitte lassen Sie sich aber vorab von der best advice zu Ihrem tatsächlichen Bedarf beraten.

Die best advice ist nicht vor Ort. Sie können sich aber bei der Pronova BKK direkt die Unterlagen für die Produkte geben lassen. Auch die Mitarbeiter der Pronova BKK können Ihnen weiterhelfen.

Ja, das ist richtig. Aber aus Datenschutzgründen arbeitet best advice für Pronova Privat eigenständig und muss Ihre Daten erneut speichern.

Die best advice ist zwar eine GmbH, die Gewinne fließen aber in einen Hilfsfonds, der später wieder für Kunden und Kundinnen in Notsituationen eingesetzt werden kann.

Da die best advice eine Neugründung ist, werden derzeit natürlich noch keine Überschüsse erzielt. Aber in ein paar Jahren können diese an Kunden und Kundinnen in Notsituationen weiter gegeben werden.

Pronova Privat ist eine Marke, eine Art Produktlinie, der Pronova BKK.

In Zusammenarbeit mit der Pronova BKK bietet Ihnen Pronova Privat mit der best advice besonders guten und preiswerten Versicherungsschutz im Bereich der Krankenzusatzversicherung an und ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen auf diesem Gebiet.

Nein, die best advice vermittelt für pronovaprivat nur Verträge, die im Zusammenhang mit gesetzlicher Krankenversicherung stehen.

Mit unserem neuen Produkt ProZahn sind Sie optimal versichert. Wenn Sie ProZahn auch noch mit ProKompakt kombinieren, können Sie zusammen mit der Pronova BKK sogar bis zu 100 % des Rechnungsbetrages erhalten. Sie haben hierzu noch Fragen. Die Berater der best advice helfen Ihnen gerne:

Zum Kontaktformular

Fragen zu ProReise plus

Für ProReise plus gibt es keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung. Sie sind auf Wunsch ab Abgabe Ihrer Beitrittserklärung bei der best advice oder einer Pronova BKK Kundencenter versichert, jedoch nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, wird nicht geleistet. Dies gilt auch für Reisen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages angetreten werden.

Wichtig ist, dass Sie das Original Ihrer Beitrittserklärung abgeben. Die Kopie ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Sie sind ab Versicherungsbeginn (siehe Beitrittserklärung oben links) versichert, jedoch nicht vor Abgabe Ihrer Beitrittserklärung bei der best advice oder einer Pronova BKK Kundencenter und nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes.

Der Beginn ist immer der 1. des Monats, in dem die Reise beginnt. Wenn Sie zum Beispiel Versicherungsschutz ab 25.07. benötigen, müssen Sie als Versicherungsbeginn auf der Beitrittserklärung den 01.07. eintragen.

Ja, wenn Sie als Pronova BKK Versicherte(r) die Beiträge zahlen. Es wäre natürlich sinnvoller, wenn Sie auch Ihre Frau / Ihren Mann bei der Pronova BKK versichern würden.

Kinder, dazu zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sind bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres im Familientarif mitversichert. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Versicherung eines mitversicherten Kindes.

Alle Mitglieder der Pronova BKK und deren Ehepartner und Kinder.

Es gibt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres. Also als Beispiel: Ihr Vertrag beginnt am 01.07.2022. Dieser verlängert sich automatisch, wenn uns nicht spätestens am 31.05.2023 Ihre Kündigung vorliegt.

  • Durch Aufnahme einer Beitrittserklärung zu ProReise plus, die in den Pronova BKK Kundencentern ausliegen oder Ihnen von der best advice zugesandt werden.
  • Anruf bei der best advice unter 0221/90-17400
  • Online: ProReise plus Online-Antrag
  • Persönlich im Pronova BKK Kundencenter durch Ausfüllen der Beitrittserklärung

 

Wichtig ist, dass Sie alle zu versichernden Personen eintragen und Ihre Bankverbindung angeben, da der Beitrag nur im Abbuchungsverfahren bezahlt werden kann.

Bitte senden sie das Original der Beitrittserklärung an best advice Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln oder geben Sie dieses in Ihrem Pronova BKK Kundencenter ab. Eine Kopie ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Ihre Versicherungsscheinnummer finden Sie nach der Beitragabbuchung auf Ihrem Kontoauszug. Bitte tragen Sie diese noch nachträglich in die Kopie Ihrer Beitrittserklärung ein.

Der Versicherungsschutz gilt für einen Auslandsaufenthalt von maximal 8 Wochen. Er endet jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der 8. Woche eines Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung der Versicherung. Die Versicherung selbst verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn Sie nicht gekündigt wird.

Können Sie wegen Krankheit oder Unfallfolgen nicht innerhalb der 8 Wochen zurückreisen, verlängert sich der Versicherungsschutz so lange, bis Sie wieder transportfähig sind.

In der Schwangerschaft ist die Behandlung von für nicht vorhersehbaren, akut eingetretenen Schwangerschaftskomplikationen und eine eventuelle Fehlgeburt versichert. Auch versichert ist eine evtl. Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche. Natürlich ist dann auch die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Frühgeborenen im Rahmen der Frühgeburt mitversichert.

Nicht versichert sind aber die Aufwendungen anlässlich einer vor Antritt der Reise bekannten Schwangerschaft für Schwangerschaftsabbruch, Entbindung sowie für Wochenbetterkrankungen und deren Folgen.

Sie gilt grundsätzlich, wenn ein Kriegsereignis vorhersehbar ist. ProReise plus sieht hierfür keinen Leistungsausschluss vor.

Fallen diese Kosten wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder nach dem Tod der versicherten Person im Ausland an, werden sie bis zu 10.000 Euro ersetzt.

Hierunter fällt folgendes:

  • ärztliche Leistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden
  • Heilmittel, das sind physikalisch-medizinische Leistungen (wie Bäder, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Heilgymnastik, Bestrahlung und andere Anwendungen des elektrischen Stroms),
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung und zurück zur Unterkunft.

Zu beachten hierbei ist, dass Arznei-, Verband- und Heilmittel von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen verordnet werden müssen.

Hierunter fällt folgendes:

  • ärztliche Leistungen
  • Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
  • einen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste

Bei einer medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rückführung aus dem Ausland werden 100 Prozent der Kosten des Rücktransportes der versicherten Person erstattet. Ist eine Begleitperson ebenfalls über ProReise Plus versichert, werden auch für diese die Kosten des Rücktransportes übernommen.

Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder in das dem Wohnsitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus in Deutschland erfolgen.

Bei einer Kostenübernahme für den Rücktransport, werden auch alle für den Transport notwendigen Maßnahmen organisiert.

Die Einschaltung des Notrufservices unter der Rufnummer: +49 221 57 89 40 05 ist anzuraten, um vorher die Leistungszusage und organisatorische Hilfe zu erhalten.

Es besteht kein Versicherungsschutz für

  • nach Vertragsabschluss eingetretene Behandlungen für den Teil, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn fällt
  • Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.
  • Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.
  • Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung sowie Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, sofern es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche handelt.
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabillitationsmaßnahmen
  • psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung
  • eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung
  • Behandlungen durch Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet
  • auf Vorsatz oder auf Sucht beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen

Wird ein versichertes, minderjähriges Kind stationär im Krankenhaus behandelt, werden die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus erstattet. Versichert sind außerdem Kinderbetreuungskosten bei minderjährigen Kindern als Notfallbetreuung. Wenn die Kinder nicht mehr betreut werden können, weil die Eltern stationär behandelt werden, werden die Betreuungskosten für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes übernommen. Werden die Eltern ins Heimatland zurücktransportiert oder sind diese verstorben, werden auch entstandene, zusätzliche Mehrkosten für die Rückreise der Kinder übernommen.

ProReise plus ist eine weltweit gültige Auslandsreise-Krankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu je 8 Wochen Dauer.

Versichert sind ambulante Heilbehandlungen, zahnärztliche Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Krankentransport, Rückführung, 24-Stunden Notrufservice.

Stirbt die versicherte Person während des Aufenthaltes im Ausland, werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten erstattet, maximal bis zur Höhe der Kosten für eine Überführung an den ständigen Wohnsitz.

Die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten ist völlig frei. Die Behandlung kann auch durch Heilpraktiker, Chiropraktiker oder Osteopathen erbracht werden.

Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.

Mitversichert ist die schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich notwendiger Füllungen und provisorischem Zahnersatz in einfacher Ausfertigung.

Außerdem werden Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz erstattet. Nicht versichert sind Neuanfertigungen von Zahnersatz. Hierzu zählen z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, kieferorthopädische Leistungen.

Ja, Telefonkosten, die bei der Kontaktaufnahme mit uns bzw. mit dem Notrufservice entstehen, werden insgesamt erstattet, wenn sie anlässlich einer stationären Heilbehandlung oder bei einer Rückführung aus dem Ausland anfallen.

Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist nach der Beendigung der Heilbehandlung geltend zu machen.

Die Kostenbelege können Sie direkt an den Versicherer, die DKV senden. Wichtig ist, dass Sie auch Ihre individuelle Versicherungsnummer mit angeben. Diese finden Sie bei der Abbuchung Ihres Beitrages auf Ihrem Kontoauszug.

Die pronova BKK muss nicht vorleisten. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Rechnungsoriginale vorgelegt werden und die von ihm geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sind.

Alle Belege müssen den Vor- und Zunamen der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten.

Aus den Rezepten müssen das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen. Rezepte sind zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung, Rechnungen über Heilmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen.

Die Einschaltung des Notrufservices unter der Rufnummer: +49 221 5789 4005 ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich. (Durch die Wahl der Nummer entstehen Kosten, diese werden aber ersetzt.)

Die Einschaltung des Notrufservices ist wichtig, damit Sie bei den Krankenhauskosten nicht in Vorleistung treten müssen oder wir Sie bei der Wahl des Krankenhauses unterstützen können.

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 30 EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und richtet sich nach dem Einzel- oder Familientarif und dem Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn.

Einzelpersonen bis Alter 64 Jahre zahlen 9,90 Euro, ab Alter 65 bis 69 Jahre 19,90 Euro und ab 70 Jahre 34,90 Euro pro Person.
Der Beitrag im Familientarif richtet sich nach der ältesten, versicherten Person: bis Alter 64 Jahre sind das 19,80 Euro, ab Alter 65 bis 69 Jahre 39,80 Euro und ab 70 Jahre 69,80 Euro für die Familien.

Sobald eine versicherte Person das 65. bzw. 70. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Der Beitrag wird von Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig.

Die Beiträge werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift durch den Versicherer einbehalten.

Fragen zu ProKompakt

Sie sind ab Versicherungsbeginn versichert.

Der Beginn ist immer der 1. eines Monats. Bis zum 15. Tag eines Monats kann noch der 1. des Monats als Beginn eingetragen werden, ab dem 16. Tag ist es der 1. des Folgemonats: z.B: Antragstellung am 12.04.2022, Beginn am 01.04.2022 möglich – Antragstellung am 17.04.2022, Beginn am 01.05.2022 möglich.

Bei Neubeitritt in die Pronova BKK entfallen alle sonst vorgesehenen Wartezeiten für Leistungen. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Im Prinzip nicht, es gibt eine Kündigungsfrist. Diese beträgt drei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres.

Ja, wenn Sie als Pronova BKK Versicherte(r) die Beiträge zahlen. Es wäre natürlich sinnvoller, wenn Sie auch Ihre Frau / Ihren Mann bei der Pronova BKK versichern würden.

Nein, Sie sind in einem Gruppenvertrag versichert, so dass das Einzelrisiko nicht gekündigt werden kann.

Drei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres.

Alle Mitglieder der Pronova BKK und deren Ehepartner und Kinder.

Sofern die Behandlung nicht vor der Antragstellung erfolgt ist, können grundsätzlich ab Versicherungsbeginn Rechnungen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass bei den Leistungen Zahnersatz und Inlays acht Monate Wartezeiten ab Versiche­rungs­beginn bestehen, im Bereich der Heilpraktikerleistungen drei Monate. Rechnungen, die bei der Pronova BKK eingehen, werden unverzüglich an die best advice weitergeleitet.

Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, sollte die best advice unverzüglich informiert werden. Sie fungiert für die pronova BKK als Mittler zwischen der DKV und dem Kunden/der Kundin.

Die Rechnungen werden von der best advice für den Versicherer vorberei­tet und an die Abteilung Leistung der DKV gesandt. Die DKV prüft die Rechnungen und erstattet die tariflichen Leistungen auf das Bankkonto des Kunden/der Kundin (von dem die Beiträge gezahlt werden).

Ja, Voraussetzung ist eine ambulante oder stationäre Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung im Heilbad oder Kurort. Wichtig ist der ent­spre­chende Nachweis der Kur und der Dauer.

Kinder die das 19. Lebensjahr vollenden, zahlen ab Beginn des nächsten Kalenderjahres nicht mehr den Kinderbeitrag (5,30 Euro), sondern den Erwachsenenbeitrag (15 Euro). Vollendet eine versicherte Person das 64. Lebensjahr, zahlt der Versicherte mit Beginn des nächsten Kalenderjahres 21,20 Euro.

Bei mehr als zwei nicht ersetzten Zähnen ist ein Beitragszuschlag von 1 Euro pro weiterem, nicht ersetzten Zahn zu zahlen. Beispiel: Normalprämie 15 Euro, Kunde hat aber vier nicht ersetzte Zähne, Beitrag mit Zuschlag 17 Euro. Achtung: gezählt werden aber nur wirklich fehlende Zähne, nicht die überkronten oder bereits durch ein Teilgebiss ersetzten Zähne. Fehlende Milch- und Weisheitszähne sind nicht mitzuzählen, ebenso der Lückenschluss.

Wenn das 19. Lebensjahr vollendet wird, das heisst nach dem 19. Geburtstag, wird ab Beginn des nächsten Kalenderjahres der Kinderbeitrag von 5,30 Euro auf 15 Euro erhöht.

Ja, wenn Sie 64 Jahre alt geworden sind, ändert sich Ihr Beitrag zu Beginn des nächsten Kalenderjahres auf 21,20 Euro.

  • Kinder und Jugendliche (bis 19 Jahre) 5,30 Euro
  • Erwachsene (20 bis 64 Jahre) 15,00 Euro
  • Erwachsene (ab 65 Jahre) 21,20 Euro

Zur Berechnung des Beitrages wird das Eintrittsalter verwendet. Der Beitrag wird monatlich gezahlt und per Lastschrift abgebucht.

Kalenderjahr minus Geburtsjahr. Für Kinder und Jugendliche also, z. B.: geboren am 01.07.1998 errechnet sich 2018 minus 1998 = 20 Jahre, das heißt, jeder, der oder jede die 1998 und früher geboren ist, zahlt den Erwachsenen-Beitrag.

Nein, laufende Behandlungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Aber es besteht Versicherungsschutz für bisher nicht ersetzte Zähne (aber Achtung: nur, wenn nicht gerade in Zahnbehandlung und wenn schon ein Heil- und Kostenplan eingereicht wurde).

Nein, der Versicherungsschutz gilt nur für Zahnersatz.

Ja, versichert ist aber nur die medizinisch notwendige Reparatur des bestehenden Zahnersatzes.

ProKompakt leistet immer nur 60 % der Leistung der Pronova BKK. Die Pronova BKK leistet für den Zahnersatz, der auf das Implantat gesetzt wird und hiervon leistet ProKompakt 60 %.

Nein, der Versicherungsschutz gilt nur für Zahnersatz.

Der Kunde / die Kundin reicht den Heil- und Kostenplan bei der Pronova BKK ein und erhält hier eine Information über den möglichen Festzuschuss. ProKompakt zahlt zusätzlich 60 % des Festzuschusses. Zur Verringerung des evtl. verbleiben­den Eigenanteils kann der Kunde / die Kundin die geplante Zahnersatzmaßnahme und deren Kosten von einem weiteren Experten überprüfen lassen.

Der Kunde / die Kundin sendet den Heil- und Kostenplan unter Angabe seiner / ihrer ProKompakt Versicherungsnummer an die DKV (service@dkv.com). Die Versicherungsnummer dient der Legitimation und kann ggf. bei der best advice erfragt werden. Telefonische Zweitmeinungsanfragen sind unter der Telefon­nummer 0800 / 37 46 600 möglich.

Bei der ersten Brillenrechnung, welche dem Versicherer eingereicht wird, wird nicht geprüft, ob sich die Dioptrienzahl verändert hat. Es erfolgt eine Erstattung.

Ja, bis zu 80 % max. 300 Euro.

Auch für Kurzzeitlinsen wird geleistet (bei Kurzzeitlinsen aber immer nur eine Jahresrechnung einreichen bis zu 375 Euro (80 % von 375 Euro = 300 Euro), da jede Einzelrechnung wieder auf die Änderung der Dioptrienwerte zielt).

Es erfolgen Leistungen für Gestell und Gläser bis zu 300 Euro.

Sie gilt weltweit.

Ja, wenn er medizinisch notwendig ist, d. h. wenn ein ausländischer Arzt oder ausländische Ärztin diesen „verordnet“.

Nein, sie können diese direkt an die best advice oder die DKV senden.

Nein, versichert ist aber der notwendige Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum Notfallarzt auch durch anerkannte Rettungsdienste.

Sie treten zunächst in Vorlage. Sollten Sie die Rechnung finanziell nicht tragen können, können Sie über den 24 h Notrufservice eine Kostenübernahme vereinbaren.

ProKompakt gilt für eine maximale Reisedauer von 12 Wochen.

Nein, Akupunktur ist nur beim Heilpraktiker versichert und dies auch nur für Schmerzbehandlungen (z. B. nicht für Raucher-Entwöhnung).

Nein, es werden nur die Honorarkosten des Heilpraktikers bis zu 300 Euro pro Jahr erstattet.

Da die Leistung der Höhe nach begrenzt ist, wird sehr großzügig verfahren, dennoch gibt es hin und wieder Behandlungen, die nicht übernommen werden können, weil sie keiner kennt. Die best advice hilft hier gerne bei der Kommunikation zwischen Kunden bzw. Kundinnen und Versicherer.

Nein, es muss kein Nachweis über die Diagnose geführt werden.

Bitte senden Sie uns die Rechnung über die geleistete Zuzahlung, aus der auch der Zeitraum der stationären Behandlung hervorgeht.

Die Kur- und Sanatoriumsbehandlung und ihre Dauer müssen nachgewiesen werden. Ein erneuter Leistungsanspruch besteht, wenn die letzte Behandlung 24 Monate zurückliegt.

Es muss eine Verordnung eines Kurarztes/einer Kurärztin vorliegen und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die oder der Versicherte sich an diesem Ort aufgehalten hat. (Übernachtung)

Es wird ein Tagegeld von 11 Euro pro Tag bei unbegrenzter Leistungsdauer gezahlt, unabhängig davon ob die pronova BKK leistet. Gezahlt wird bei ambulanter Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung im Heil- oder Kurort, bei stationärer Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung in ärztlich geleiteten Sanatorien, Kurkliniken oder Krankenanstalten.

Fragen zu ProPflege

Nach Prüfung der Gesundheitsfragen kann der Vertrag zum nächsten 1. eines Monats beginnen, der dem Antragseingang (Eingangsdatum) folgt.

Unser Tarif ProPflege sieht eine einfache Antragstellung mit wenigen Gesundheitsfragen im Antrag vor.

Ja, 2 Jahre. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Nein, es gibt keine Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem beantragten Zeitpunkt, jedoch frühestens nachdem Sie die Bescheinigung über den Versicherungsschutz erhalten haben.

Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist aber frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren möglich.

Ja, die Versicherung kann weiter bestehen bleiben. Bitte beachten Sie, dass ein Weiterversicherungswunsch innerhalb von 2 Monaten nach Ausscheiden aus der Pronova BKK der best advice mitgeteilt werden muss.

Sie können ProPflege auch abschließen, wenn Sie bereits eine Pflegezusatz­versicherung haben. Das versicherte Pflegegeld darf zusammen mit der bereits bestehenden, nicht geförderten Absicherung 4.500 € monatlich nicht überschreiten.

Nein, Sie sind in einem Gruppenvertrag versichert, so dass das Einzelrisiko nicht gekündigt werden kann.

Ja, wenn der Pronova BKK-Versicherte die Beiträge bezahlt, können auch die Ehefrau (der Ehemann) oder die Kinder versichert werden.

Versicherungsträger ist die Hallesche Krankenversicherung a.G. mit Hauptsitz in Stuttgart. Die Hallesche wird von der unabhängigen Rating-Agentur ASSEKURATA als erster privater Krankenversicherer bereits zum 22. Mal in Folge mit dem Qualitätsurteil A+ „Sehr gut“ ausgezeichnet.

Die Termine richten sich nach Ihrem Eintrittsalter, d.h. dem Alter bei Versicherungs­beginn:

1. Bis zu einem Eintrittsalter von 50 Jahren besitzt jede versicherte Person die Optionsrechte:

  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 10. Versicherungsjahr vollendet wird (Umstellungszeitpunkt) in einen höheren Tarif mit weiteren Pflegegraden zu wechseln,
  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 15. Versicherungsjahr vollendet wird (Umstellungszeitpunkt) in den Tarif mit dem nächst höheren Pflegegrad zu wechseln.

2. Ab einem Eintrittsalter von 51 Jahren besitzt jede versicherte Person die Optionsrechte*:

  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, in einen höheren Tarif mit weiteren Pflegegraden zu wechseln,
  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, in den Tarif mit dem nächst höheren Pflegegrad zu wechseln.

*) Voraussetzung für diese Optionsrechte ist eine Versicherungsdauer in diesem Tarif von mindestens 5 Jahren.

Je nach Alter bei Versicherungsbeginn haben Sie zu bestimmten Terminen die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit Schutz für die Pflegegrade 1 bis 3 zu wechseln – und das sogar im Pflegefall!

Falls Sie den Versicherungsschutz um weitere Pflegegrade erweitern, erhalten Sie:

  • 60 % des versicherten Tagegeldes in Pflegegrad 3
  • 30 % des versicherten Tagegeldes in Pflegegrad 2
  • 10 % des versicherten Tagegeldes in Pflegegrad 1

Sollte es in Zukunft zu Änderungen im Bereich der gesetzlichen Leistung von Pflegegeld kommen, wird die best advice in Zusammenarbeit mit der Hallesche angemessen reagieren.

Alle Angaben, nach denen im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Aus Datenschutz­gründen dürfen die über Sie gespeicherten Daten nicht an die Hallesche übermittelt werden.

150,00 €

Ein Mindest- oder Höchsteintrittsalter gibt es nicht; wenn Sie älter als 70 Jahre sind, erfragen Sie bitte Ihren individuellen Beitrag bei uns.

Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder der Pronova BKK, deren Ehepartner bzw. Lebenspartner und deren Kinder.

(Ab einem Alter von 71 Jahren ist der Abschluß nur mit einer ärztlichen Untersuchung möglich.)

Die Kosten der Pflege steigen von Jahr zu Jahr und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können nur noch einen Teil der Kosten abdecken, die im Pflege­fall auf den Versicherten oder deren Angehörige zukommen.

Ein Platz in einem Heim im höchsten Pflegegrad kostet je nach Wohnort und Ausstattung mittlerweile zwischen 2.500 und 4.000 Euro.

Bis zu 5.050 Euro pro Monat kostet es, wenn ein professioneller Pflegedienst einen Patienten im höchsten Pflegegrad zuhause betreut.

Eine Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge mit ProPflege ist daher sinnvoll und notwendig.

Ihr versichertes Tagegeld erhöht sich alle 3 Jahre um 10 %, um die steigenden Kosten aufzufangen. Sie haben natürlich die Möglichkeit zu widersprechen. Das Anpassungsrecht erlischt, wenn Sie zweimal widersprochen haben.

Das Besondere: Dieses Recht besteht sogar im Pflegefall.

Mit ProPflege erhalten Sie für einen günstigen Beitrag zunächst 100 % des versicherten Tagegeldes im Falle einer Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 5 bzw. 50 % des versicherten Tagegeldes nach Pflegegrad 4 sowohl bei häuslicher, als auch bei stationärer Pflege. Die Auszahlung erfolgt ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag der Pflegebe­dürf­tigkeit.

Mit ProPflege haben Sie Anspruch auf die Vermittlung von Dienstleistungen wie z.B.:

  • Ambulante häusliche Pflegedienste
  • Pflegeheimplätze
  • Fahrdienste zu Ärzten und Behörden
  • Anlieferung von Mahlzeiten (Essen auf Rädern)
  • Besorgung der Einkäufe
  • Bringen und Abholen von Reinigungswäsche
  • Eine Haushaltshilfe
  • Einen Haus-Notrufdienst
  • Beratung rund um das Thema Pflege
  • Unterstützung für das Ausfüllen von Anträgen
  • Pflegeschulungen für Angehörige
  • Haustierbetreuung
  • Garten- und Grundstückspflege

Es werden Ihnen zusätzlich die Transportkosten zur Kurzzeitpflege und Zuzahlungen zu technischen Pflegehilfsmitteln erstattet.

Wenn Sie Ihr Recht auf Höherversicherung wahrnehmen, und weitere Pflegegrade mit einschließen, erhalten Sie bei z.B. 120,00 € versichertem Tagegeld:

  • 120,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 5
  • 96,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 4
  • 72,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 3
  • 36,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 2
  • 12,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 1

Die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und die Einordnung in einen Pflegegrad erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pronova BKK. Ändert sich die gesetzliche Grundlage des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI, Fassung vom 11.10.2016) für die Einstufung in die Pflegegrade, hat die versicherte Person Anspruch auf das diesem neuen Pflegegrad entsprechende Tagegeld.

Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die Pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, sollte die best advice unverzüglich informiert werden. Sie fungiert für die Pronova BKK als Mittler zwischen der Hallesche und der Kundin/dem Kunden.

Beim erstmaligen Eintritt in Pflegegrad 4 oder 5 erhalten Sie für die ersten 30 Tage des Leistungsanspruchs das Dreifache des versicherten Tagessatzes. Bei 100 € sind dies 9.000 € Soforthilfe.

Tritt die Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5 unmittelbar durch einen Unfall ein, verdoppelt sich die Einmalzahlung für die ersten 30 Tage sogar auf die 6-fache Monatsleistung. Bei 100 € versichertem Pflegegeld beträgt die Soforthilfe also 18.000 Euro.

Ja, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen.

Weil ProPflege für diese Pflegegrade extrem günstig ist und es somit ein Produkt ist, das sich jeder leisten kann.

Mit ProPflege hat der Kunde das Recht auf Höherversicherung – und das ohne Gesundheitsprüfung und sogar in einem eventuellen Pflegefall.

Jüngere Eintrittsalter haben auch meistens noch keine Vorerkrankungen, wodurch ein Beitritt einfach und unkompliziert ist.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad 4 oder 5 erhöht sich das Pflegetagegeld um den zu zahlenden Beitrag, so dass für Sie die Beitragszahlungspflicht de facto entfällt.

Der Beitrag wird monatlich per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.

Nein, das Älterwerden und mögliche Veränderungen des individuellen Gesundheitszustands sind bereits im Beitrag berücksichtigt. Der Beitrag kann lediglich durch die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen insbesondere in der Pflegeversicherung beeinflusst werden.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und der Höhe des versicherten Tagegeldes. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns.

Fragen zu ProStationär

Die Wartezeiten entfallen. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem beantragten Zeitpunkt, jedoch frühestens nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben.

Ja. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Barmenia Kosten für Unterbrin­gung und Verpflegung direkt mit dem Krankenhaus abrechnen kann.

Nein

Nein. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsnehmer ihn nicht fristgemäß kündigt.

Nein

Nein. Die Barmenia verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung bei allen Pronova BKK-Kostentarifen.

Solange Sie Mitglied einer BKK sind, genießen Sie den Exklusivschutz zu besonders günstigen Beiträgen. Wenn Sie die BKK-Gemeinschaft verlassen, können Sie den Versicherungsschutz bestehen lassen. Sie müssen dann nur einen erhöhten Beitrag bezahlen.

Nein

Ja. Alle pronova BKK-Versicherten bekommen grundsätzlich die gleichen Konditionen. Einfluss auf den Beitrag haben ausschließlich Ihr Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Darüber hinaus gibt es besonders günstige „Kinder“-Beiträge über das 21. Lebensjahr hinaus, so lange Anspruch auf Familienversicherung wegen Berufsausbildung besteht.

Ja, grundsätzlich läuft der Vertrag unverändert weiter, ggf. kann auch eine besondere Vereinbarung (Anwartschaft) getroffen werden.

Ja, grundsätzlich läuft der Vertrag unverändert weiter, ggf. kann auch eine besondere Vereinbarung (Anwartschaft) getroffen werden.

Sollte es in der Zukunft zu weiteren Änderungen im Bereich der GKV kommen, wird die Barmenia angemessen reagieren.

Solange Sie Mitglied einer BKK sind, genießen Sie den Exklusivschutz zu besonders günstigen Beiträgen. Wenn Sie die BKK-Gemeinschaft verlassen, können Sie den Versicherungsschutz bestehen lassen. Sie müssen dann nur einen erhöhten Beitrag bezahlen.

Alle Angaben, nach denen im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Aus Datenschutzgründen dürfen die über Sie bei der Pronova BKK gespeicherten Daten nicht an die Barmenia übermittelt werden.

Eine Kündigung ist immer zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Beginn der Versicherung.

Alle Mitglieder der Pronova BKK und deren mitversicherte Ehegatten und mitversicherten Kinder.

Sie erhalten von der Barmenia eine Versichertenkarte, die Ihren Status als Privatpatient dokumentiert. Wenn Sie diese bei einer stationären Aufnahme im Krankenhaus vorlegen, rechnet dieses die Kosten für die bessere Unterbringung und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer meist direkt mit der Barmenia ab. Alle Rechnungen für die ärztliche Behandlung werden Ihnen nach Hause geschickt. Das gilt auch für Rechnungen über Auftragsleistungen wie z. B. Laboruntersuchungen. Sie können diese Rechnungen unbezahlt an die Barmenia weiterleiten. Die Erstattung erfolgt in der Regel auf Ihr Konto. Wünschen Sie eine Überweisung direkt an den Arzt, geben Sie dies bitte auf der Rechnung an.

Nein, sowohl laufende als auch geplante oder angeratene Behandlungen sind im Antrag anzugeben und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Nein, die Barmenia erstattet auch unbezahlte Rechnungen. Die Erstattung erfolgt in der Regel auf Ihr Konto. Wünschen Sie eine Überweisung direkt an den Arzt, geben Sie dies bitte auf der Rechnung an.

Die Wartezeiten entfallen. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem beantragten Zeitpunkt, jedoch frühestens nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben.

Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die Pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, sollte die best advice unverzüglich informiert werden. Sie fungiert für die Pronova BKK als Mittler zwischen der Barmenia und dem Kunden/der Kundin.

Das Ziel der Barmenia ist es, Leistungsanträge innerhalb von 48 Stunden abzurechnen. Unter Berücksichtigung der Zeiten für den Postweg und die Überweisung, erhalten Sie normalerweise innerhalb von einer Woche Ihr Geld.

Der Beitrag für Kinder (0-21 Jahre) gilt bis zum Ende des Monats, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie der Beitrag für Erwachsene zu zahlen. Ausnahme: Anspruch auf Familienversicherung, weil sich das Kind noch in der Ausbildung befindet.

Einfluss auf den Beitrag haben Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand. Darüber hinaus gibt es besonders günstige „Kinder“-Beiträge über das 21. Lebensjahr hinaus, so lange Anspruch auf Familienversicherung wegen Berufsausbildung besteht.

Nein

Zahlen Sie den Beitrag jährlich, erhalten Sie einen Abschlag von 4 %.

Ja, bei der Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben.

Nein, die Beiträge sind einkommensunabhängig.

In der privaten Krankenversicherung werden Beiträge grundsätzlich für jede versicherte Person berechnet. Allerdings gilt der günstige Beitrag für Kinder über die Vollendung des 21. Lebensjahres hinaus, sofern noch Anspruch auf Familienversicherung wegen Berufsausbildung besteht.

Einfluss auf den Beitrag haben Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand. Zur Berechnung des Beitrages ist das Eintrittsalter maßgebend. Der Beitrag wird monatlich oder jährlich gezahlt und per Lastschrift abgebucht.

Das tarifliche Eintrittsalter ist das Jahr des Versicherungsbeginns minus dem Jahr der Geburt.

Nein. Das Älterwerden und mögliche Veränderungen des individuellen Gesundheitszustands sind bereits im Beitrag berücksichtigt. Der Beitrag kann lediglich durch die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen beeinflusst werden.

Fragen zu ProTag

Nach Prüfung der Gesundheitsfragen kann der Vertrag zum nächsten 1. eines Monats beginnen, der dem Antragseingang (Eingangsdatum) folgt.

Unser Tarif ProTag sieht eine einfache Antragstellung mit wenigen Gesundheitsfragen im Antrag vor.

Nein, der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsnehmer ihn nicht fristgemäß kündigt.

Nein, es gibt keine Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem beantragten Zeitpunkt, jedoch frühestens nachdem Sie die Bescheinigung über den Versicherungsschutz erhalten haben.

Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Solange Sie Mitglied der Pronova BKK sind, genießen Sie den Exklusivschutz zu besonders günstigen Beiträgen. Wenn Sie die BKK-Gemeinschaft verlassen, können Sie den Versicherungsschutz bestehen lassen. Sie müssen dann nur einen erhöhten Beitrag bezahlen. Bitte beachten Sie, dass ein Weiterversicherungswunsch innerhalb von 2 Monaten nach Ausscheiden aus der BKK der best advice mitgeteilt werden muss.

Nein, ein Abschluss ist in diesem Fall nicht möglich.

Nein, Sie sind in einem Gruppenvertrag versichert, so dass das Einzelrisiko nicht gekündigt werden kann.

Nein, ProTag ist ein exklusives Angebot für die Pronova BKK-Versicherten.

Versicherungsträger ist die Hallesche Krankenversicherung a.G. mit Hauptsitz in Stuttgart. Die Hallesche wird von der unabhängigen Rating-Agentur ASSEKURATA als erster privater Krankenversicherer bereits zum 22. Mal in Folge mit dem Qualitätsurteil A+ „Sehr gut“ ausgezeichnet.

Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, so können Sie das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Hierzu müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Erhöhung einen Antrag bei der best advice stellen. Die Erhöhung des Nettoeinkommens muss ggf. nachgewiesen werden.

Bei Pflichtversicherten ist eine max. Absicherung von 20,00 EUR täglich möglich.

Sollte es in Zukunft zu Änderungen im Bereich der gesetzlichen Leistung von Krankengeld kommen, wird die best advice in Zusammenarbeit mit der Hallesche angemessen reagieren.

Alle Angaben, nach denen im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Aus Datenschutz­gründen dürfen die über Sie gespeicherten Daten nicht an die Hallesche übermittelt werden.

Ein Mindest- oder Höchsteintrittsalter gibt es nicht; wenn Sie älter als 64 Jahre sind, erfragen Sie bitte Ihren individuellen Beitrag bei uns. Mit Rentenbeginn endet diese Versicherung und kann auch nicht mehr abgeschlossen werden.

Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder der Pronova BKK, die als Arbeitnehmer einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Das Krankentagegeld wird kalendertäglich gezahlt. Sonn- und Feiertage werden bei der Auszahlung mit berücksichtigt.

Bei längerer Krankheit endet die Gehaltsfortzahlung Ihres Arbeitgebers in der Regel nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Danach erhalten Sie ein Krankengeld in Höhe von maximal 90 % des letzten vollen, monatlichen Nettoeinkommens, maximal aber 3.097,50 EUR. Die dadurch entstehende Lücke kann mit einer Krankentagegeld­versicherung gemildert werden. Zusätzlich müssen Sie im Krankheitsfall noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese Beiträge reduzieren Ihr Krankengeld nochmals um ca. 12 Prozent.

Auch diese Lücke können Sie mit ProTag mindern.

Mit ProTag erhalten Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe von 20 Euro pro Tag. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die Pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, sollte die best advice unverzüglich informiert werden. Sie fungiert für die Pronova BKK als Mittler zwischen der Hallesche und der Kundin/dem Kunden.

Bei gut verdienenden Angestellten, die freiwillig bei der Pronova BKK versichert sind, entsteht bei längerer Krankheit ein Verdienstausfall, der größer ist. Dieser kann mit ProTag gemindert oder auch geschlossen werden.

Die größere Lücke bei freiwillig Versicherten entsteht, da der Höchstbetrag des Krankengeldes nur 70 % der Beitragsbemessungsgrenze beträgt (z.Zt. 70 % von 4.687,50 EUR also maximal 3.281,25 EUR Krankengeld monatlich).

Die best advice hilft Ihnen gerne, um Ihre individuelle Versorgungslücke zu ermitteln und diese mit ProTag zu mindern.

Bei Pflichtversicherten reicht die Absicherung mit 20 Euro Tagegeld in der Regel aus, um die durch Krankheit entstandene Einkommenslücke aufzufüllen und Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Nein

Ja, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen.

Der Beitrag wird monatlich per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.

Nein, das Älterwerden und mögliche Veränderungen des individuellen Gesundheitszustands sind bereits im Beitrag berücksichtigt. Der Beitrag kann lediglich durch eine allgemeine Veränderung des Krankenstandes beeinflusst werden.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und der Höhe des versicherten Tagegeldes. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns.

Fragen zu ProVorsorge

Der lebenslange Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, der auf dem Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist, sofern der erste Beitrag gezahlt wurde. Damit der Versicherungsschutz des Tarifs ProVorsorge vom ersten Tag an greift, ist das Lastschriftverfahren vorgesehen.

Sie sind sofort versichert, in den ersten 18 Monaten gibt es aber eine sogenannte Aufbauzeit. Bei Tod durch Unfall wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt.

Der Vertrag kann zum nächsten 1. eines Monats beantragt werden.

Nein, es gibt nur die 18monatige Aufbauzeit. Jeder kann sich versichern!

Sie können den Tarif ProVorsorge ganz oder teilweise jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Bei monatlicher Zahlungsweise, auch innerhalb des Versicherungsjahres, zum übernächsten Monatsersten.

Ja

Ja, wenn Sie als Pronova BKK Versicherte(r) die Beiträge zahlen. Es wäre natürlich sinnvoller, wenn Sie auch Ihre Frau / Ihren Mann bei der Pronova BKK versichern würden.

Versicherungsträger ist die DIREKTE LEBEN Versicherung AG. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Stuttgart ist ein starkes Unternehmen der Stuttgarter Versicherungsgruppe. Die DIREKTE LEBEN Versicherung AG ist seit über 40 Jahren erfolgreich in Deutschland tätig und der erste Anbieter für Lebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung in Deutschland.

Darunter versteht man die ersten 18 Monate der Versicherung. Bei krankheitsbeding­tem oder natürlichem Tod werden in den ersten 9 Monaten der als für den Todesfall bezugsberechtigt benannten Person alle bis dahin gezahlten Beiträge unverzinst ausgezahlt. Ab dem 10. Monat bis zum 18. Monat werden bereits gestaffelte Teilzahlungen der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Im 10. bis 12. Monat sind das 25 Prozent, im 13. bis 15. Monat 50 Prozent und im 16. bis 18. Monat 75 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.

Bei Tod durch Unfall besteht sofort Anspruch auf die volle Versicherungssumme.

Die Sterbegeldversicherung kann im Eintrittsalter von 40 bis 80 Jahren der versicherten Person abgeschlossen werden.

Alle Mitglieder der Pronova BKK und deren Ehepartner, die zwischen 40 und 80 Jahre alt sind.

Der Versicherungsschutz gilt bis zu Ihrem Tode, ab Alter 85 wird die Versicherung beitragsfrei geführt.

Bei Selbsttötung wird in den ersten drei Jahren lediglich der bis zum Todestag berechnete Rückkaufswert Ihrer Versicherung erstattet, danach besteht voller Versicherungsschutz.

Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde die Leistung „Sterbegeld“ aus dem Leistungskatalog der GKV ersatzlos gestrichen. Das heißt Ihre Angehörigen müssen ganz alleine für die Kosten einer Beerdigung aufkommen. Die Kosten werden häufig unterschätzt. Sie liegen leicht bei 5.000 Euro oder auch mehr.

Mit dem Tarif ProVorsorge der Pronova Privat können Sie vorsorgen. Damit haben Sie ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben – einfach, günstig und ohne Gesundheitsprüfung.

Und das Besondere: ProVorsorge leistet bereits nach einer verkürzten Aufbauzeit, bereits im 10. Monat werden Teilleistungen gezahlt.

Sie können einen Betrag von mindestens 2.500 Euro und höchstens 20.000 Euro als Sterbegeld wählen. Dieser Betrag wird im Todesfall (nach einer 18monatigen Aufbauzeit) an eine von Ihnen benannte Person ausgezahlt. Bereits ab dem 10. Monat werden schon Teilzahlung geleistet. Im 10. bis 12 Monat sind das 25 Prozent, im 13. bis 15. Monat 50 Prozent und im 16. bis 18. Monat 75 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Ab Alter 85 wird zudem die Versicherung beitragsfrei fortgeführt.

Weiterhin ist eine sogenannte Bestattungsvorsorge als Serviceleistung eingeschlossen, d.h. es werden von einem speziellen Dienstleister Services für Sie erbracht, wie die Beantwortung von allgemeinen Fragen zur Bestattung. Sie können die Bestattung auch vom Dienstleister der Direkte Leben organisieren lassen.

Sie können einen Betrag von mindestens 2.500 Euro und höchstens 20.000 Euro als Sterbegeld wählen. Online bieten wir Ihnen die Absicherung mit 5.000 Euro, 7.500 Euro und 10.000 Euro an. Sofern Sie eine andere Versicherungssumme wünschen, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Die Todesfall-Leistung erhält derjenige, den Sie als sogenannten Bezugsberech­tigten eingetragen haben. Sie können das Bezugsrecht jederzeit ändern, sofern Sie es nicht als „unwiderruflich“ verfügt haben.

Ja, Sie zahlen einen konstanten Beitrag über die gesamte Laufzeit.

Die Beiträge ergeben sich aus dem Eintrittsalter und der vom Kunden gewählten Versicherungssumme.

Fragen zu ProZahn

Sie sind ab Versicherungsbeginn versichert.

Der Beginn ist immer der 1. eines Monats. Bis zum 15. Tag eines Monats kann noch der 1. des Monats als Beginn eingetragen werden, ab dem 16. Tag ist es der 1. des Folgemonats: z.B: Antragstellung am 12.04.2019, Beginn am 01.04.2019 möglich – Antragstellung am 17.04.2019, Beginn am 01.05.2019 möglich.

Bei Neubeitritt in die Pronova BKK entfallen alle sonst vorgesehenen Wartezeiten für Leistungen. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Die sonst übliche Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfällen.

Ja, 2 Jahre. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Ja, die Versicherung besteht weiterhin, sie wird nur in einen anderen Bestand übertragen.

Ja, wenn Sie als Pronova BKK Versicherte(r) die Beiträge zahlen. Es wäre natürlich sinnvoller, wenn Sie auch Ihre Frau / Ihren Mann bei der Pronova BKK versichern würden.

Ja, Sie können ProZahn 90 zusätzlich absichern. Mit dem Zuschuss der Pronova BKK und aus ProKompakt werden dann 80 %, bei vollständiger Pflege des Bonusheftes in den letzten fünf Kalenderjahren sogar 90% erstattet.

Ja, Sie können ProZahn zusätzlich absichern. Insgesamt darf natürlich die Gesamterstattung verschiedener Tarife die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Ja, ein Wechsel des Tarifes ist möglich, sofern Ihnen nicht mehr als drei Zähne fehlen, die nicht ersetzt wurden. Fehlende Zähne, die bereits bei ProZahn gegen Zuschlag versichert waren, bleiben weiterhin bei Umstellung Bestandteil des Vertrages, auch wenn diese zwischenzeitlich ersetzt wurden.

Ihr Vorteil: Die Versicherungsdauer aus ProZahn wird Ihnen bei der Leistungsstaffel (Zuschuss der Zähne in den ersten fünf Kalenderjahren) angerechnet, so dass diese bei einem Tarifwechsel nicht wieder von neuem beginnt. Bereits festgestellte oder angeratene Maßnahmen vor dem Tarifwechsel werden aber noch nach den Tarifleistungen von ProZahn erstattet.

Nein, Sie sind in einem Gruppenvertrag versichert, so dass das Einzelrisiko nicht gekündigt werden kann.

Nach einer Versicherungszeit von 2 Jahren beträgt die reguläre Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres.

Alle Mitglieder der Pronova BKK und deren mitversicherte Ehepartner und Kinder.

  • Anruf bei der best advice unter 0221/90-17400
  • Per Post durch Zusendung der Beitrittserklärung an die best advice
  • Online: ProZahn Online Antrag
  • Per E-Mail unter service@pronovaprivat.de
  • Persönlich im Pronova BKK Kundenservice

Nein, es wird nur nach der Anzahl der fehlenden Zähne gefragt, die nicht ersetzt sind.

Üblicherweise gibt es immer eine Leistungsstaffel in Form eines festen Betrages. Bei ProZahn funktioniert das etwas anders: Hier steigt die Anzahl der Zähne, die behandelt werden können, wie folgt:

im 1. bis einschließlich 2. Kalenderjahr insgesamt 2 Zähne
im 1. bis einschließlich 3. Kalenderjahr insgesamt 3 Zähne
im 1. bis einschließlich 4. Kalenderjahr insgesamt 4 Zähne
im 1. bis einschließlich 5. Kalenderjahr insgesamt 5 Zähne

Ab dem 6. Kalenderjahr gibt es keine Begrenzung mehr. Für Modellguss- und Klammerprothesen gibt es sogar ab dem 1. Kalenderjahr keine Begrenzung auf die Anzahl der Zähne. Diese Leistungsstaffel bezieht sich auf den Zeitpunkt der Behandlung und gilt im Rahmen der tariflichen Leistungen.

Bei einem Unfall gibt es diese Leistungsstaffel natürlich nicht.

Nein, nicht unbedingt. Dennoch wäre dies ratsam, wenn der zu erwartende Gesamtrechnungsbetrag 1.000 EUR übersteigt.

Sie sollten dann vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer am besten über die best advice einreichen. Dieser Heil- und Kostenplan sollte auch die Kosten des zahntechnischen Labors enthalten und alle Informationen über die gesamte geplante Maßnahme mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit.

Wenn der Heil- und Kostenplan nicht vorgelegt wird, dann werden Aufwendungen, die über 1.000 EUR hinausgehen auf die Hälfte der versicherten Leistung gekürzt.

Ja, allerdings muss pro fehlenden nicht ersetzten Zahn ein Zuschlag von 5 Euro monatlich gezahlt werden. Es sind maximal drei fehlende Zähne mitversicherbar.

Es müssen nur die fehlenden Zähne angegeben werden, die noch nicht ersetzt worden sind.  Wurden früher mal Zähne gezogen, bei denen aber mittlerweile zum Beispiel durch eine Zahnspange die Lücke wieder geschlossen wurde, so braucht man diese Lücke nicht anzugeben. Auch wenn Zähne gezogen werden mussten und mittlerweile durch Zahnersatz ersetzt wurden (Kronen, Brücken, etc.) braucht man bei dieser Frage nichts anzugeben.

ProZahn 90 bietet eine sinnvolle, finanzielle Absicherung Ihrer Zähne für:

Zahnersatz

Hierzu gehören die bei Zahnersatz entstehenden Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar und für Material- und Laborkosten.

  • Als Zahnersatz gelten:
    • prothetische Leistungen
    • Zahnkronen jeder Art
    • Zahnbrücken
    • Stiftzähne
    • Reparatur von Zahnersatz
    • Implantate
      sowie die vorbereitenden, chirugischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens

       

      Erstattet werden bis zu 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages inklusive der Leistung der Pronova BKK und anderer Leistungsträger. Der Zuschuss beträgt 90 %, wenn Sie ein Zahnarzt in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung jährlich untersucht hat, sonst werden 80 % erstattet.

Kunststofffüllungen

Einschließlich Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik zu 100%, bis maximal 50 EUR pro Füllung.

Mit ProZahn Plus können Sie zusätzlich zu den Leistungen von ProZahn gegen einen geringen Mehrbeitrag auch prophylaktische Leistungen absichern, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberfläche, Fissurenversiegelung.

Erstattet werden 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages (höchstens 80 EUR pro Zahnreinigung, maximal 160 EUR pro Person und Kalenderjahr).

PROZAHN bietet eine sinnvolle, finanzielle Absicherung Ihrer Zähne für:

Zahnersatz

Hierzu gehören die bei Zahnersatz entstehenden Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar und für Material- und Laborkosten.

  • Als Zahnersatz gelten:
    • prothetische Leistungen
    • Zahnkronen jeder Art
    • Zahnbrücken
    • Stiftzähne
    • Reparatur von Zahnersatz
    • Implantate
    • sowie die vorbereitenden, chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens

      Erstattet werden 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, jedoch zusammen mit der Leistung der Pronova BKK nicht mehr als 80 % des Rech­nungs­betrages, es sei denn, es besteht eine weitere private Zusatz­ver­sicherung über die Pronova BKK, wie zum Beispiel der Tarif ProKompakt. Dann wird zusammen mit dieser auch bis zu 100 % des Rechnungsbetrages gezahlt.

Kunststofffüllungen

Einschließlich Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik zu 100 %, bis maximal 50 EUR pro Füllung

Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die Pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, informieren Sie die best advice bitte unverzüglich. Sie fungiert für die Pronova BKK als Mittler zwischen der Hallesche und der Kundin/dem Kunden.

Personen, die mehr als drei fehlende nicht ersetzte Zähne haben. Sind die fehlenden Zähne aber überkront oder haben Sie eine Prothese, dann können Sie natürlich versichert werden.

Es werden maximal bis zu 4 Implantate im Unterkiefer und bis zu 6 im Oberkiefer bezahlt.

Ja, es gibt sogenannte Alterssprünge, das heisst in den Jahren, in denen die versicherte Person das 17., 33. (nur ProZahn Plus), 41., 51. und 61. Lebensjahr vollendet, ist ab Januar des jeweiligen Jahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu bezahlen.

Nein

Ja, bei der Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben.

Im Beitrittsalter 18-32 Jahre: 6,30 Euro
Ab Beitrittsalter 33 Jahre: 6,90 Euro

Kinder und Jugendliche zahlen bis Eintrittsalter 16 Jahre 4,00 Euro
Erwachsene ab Beitrittsalter 17 bis 40 Jahre zahlen 10,00 Euro
ab Beitrittsalter 41 bis 50 Jahre 16,00 Euro
ab Beitrittsalter 51 bis 60 Jahre 25,00 Euro
ab Beitrittsalter 61 Jahre 32,00 Euro

ProZahn 90 versichert bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne zu einem Mehrbeitrag von 5,00 Euro je nicht ersetztem, fehlenden Zahn.

Kinder und Jugendliche zahlen bis Beitrittsalter 16 Jahre 3,00 Euro,
Erwachsene ab Beitrittsalter 17 bis 40 Jahre zahlen 5,00 Euro,
ab Beitrittsalter 41 bis 50 Jahre 10,00 Euro,
ab Beitrittsalter 51 bis 60 Jahre 13,00 Euro,
ab Beitrittsalter 61 Jahre 14,00 Euro.

ProZahnd versichert bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne zu einem Mehrbeitrag von 5,00 Euro je nicht ersetztem, fehlenden Zahn.

Der Beitrag wird monatlich per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns.