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ProPflege

die Gewissheit, gut vorgesorgt zu haben

  1. Tagegeld im Falle einer Pflegebedürftigkeit
  2. Automatische Anpassung an steigende Kosten
  3. Soforthilfe im Pflegefall durch Einmalzahlung 
  4. Beitragsfreiheit im Pflegegrad 4 und 5 
  5. Recht auf späteren Einschluss von weiteren Pflegegraden ohne Gesundheitsprüfung
  6. Hilfe bei der Vermittlung von Dienstleistungen

Tarife

ProPflege

  • Tagegeld im Falle einer Pflegebedürftigkeit
  • Automatische Anpassung an steigende Kosten
  • Soforthilfe im Pflegefall durch Einmalzahlung
ab 31,20 €

pro Monat (mit 36 J. und 100 € Tagegeld)

Individuelle Tarifoptionen

Gerne stellen wir Ihnen Ihren Versicherungsschutz zugeschnitten auf Sie und Ihre Bedürfnisse zusammen, zum Beispiel für:

  • 1 oder 2 Bettzimmer mit Chefarzt im Krankenhaus
  • Bestattungsvorsorge – finanzielle Absicherung Ihrer Familie

So einfach fordern Sie Ihren Wunschtarif noch heute an:

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Tolunay Celik

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsfachwirt

"Einfach und direkt: Mit der best advice - Versicherungsapp haben Sie immer und überall Zugriff auf Ihre Verträge und unsere Online Services."

Tolunay Celik

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsfachwirt

Andreas Rikken

Krankenkassenbetriebswirt

"Bei uns steht immer das Interesse unserer Kunden im Vordergrund: Wir verzichten sogar auf persönliche Provisionen. Dadurch können wir Ihnen nachhaltig günstige und stabile Beiträge sichern."

Andreas Rikken

Krankenkassenbetriebswirt

Jale Aybas

Versicherungskauffrau, Diplom-Kauffrau (FH)

"Keine Lust auf lange Warteschleifen? Wir auch nicht! Bei uns erreichen Sie direkt und ohne lästige Tastenwahl einen Experten, der Ihnen helfen kann!"

Jale Aybas

Versicherungskauffrau, Diplom-Kauffrau (FH)

Susanne Bongers

Versicherungsfachwirtin, Versicherungsbetriebswirtin (DVA)

"Was uns einzigartig macht: In Härte- und Notfällen hilft Ihnen der Hilfsfonds, wenn streng genommen kein Versicherungsschutz besteht."

Susanne Bongers

Versicherungsfachwirtin, Versicherungsbetriebswirtin (DVA)

Doris Dümbgen

Bürokauffrau, seit 1996 in der Versicherungsberatung

"Wir sorgen für schlanke und einfache Prozesse im Hintergrund. Diese Einsparungen geben wir an Sie durch günstige Beiträge weiter"

Doris Dümbgen

Bürokauffrau, seit 1996 in der Versicherungsberatung

Britta Kuhl

Versicherungskauffrau

"Uns ist es wichtig, dass jeder Kunde die Inhalte seines Versicherungsschutzes versteht. Die Basis ist dafür ganz klar: wir beraten unsere Kunden immer auf Augenhöhe!"

Britta Kuhl

Versicherungskauffrau

Ivonne Buerger

Versicherungskauffrau, Versicherungsfachwirtin

"Wir haben den Markt für Sie im Blick! Auch bei individuellen Wünschen können wir Ihnen Lösungen anbieten. Sprechen Sie uns an!"

Ivonne Buerger

Versicherungskauffrau, Versicherungsfachwirtin

Deniz Alkan

Kauffrau für Versicherungen & Finanzen

"Auch uns liegt der dauerhafte Schutz unserer Umwelt am Herzen. Wir optimieren dahingehend alle unsere Prozesse, um unseren Klima-Fußabdruck stetig zu verringern."

Deniz Alkan

Kauffrau für Versicherungen & Finanzen

Unser Kundenservice ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 17:00 Uhr und freitags von 8:00 - 16:00 Uhr für Sie persönlich erreichbar.

ProPflege – vorsorgen für den Ernstfall

Mit 80 noch kerngesund – das ist unser aller Ziel. Aber was passiert, wenn Sie vorher pflegebedürftig werden? Die Kosten für eine optimale Versorgung zuhause oder die Unterbringung im Pflegefall steigen von Tag zu Tag – diese können Sie mit ProPflege absichern. 

Ihr wichtigster Schutz im Pflegegrad 4 und 5: 

  • Individuell wählbare Höhe des versicherten Tagegeldes

  • 100 % Auszahlung des Tagegeldes in Pflegegrad 5 und 50 % in Grad 4

  • Leistung bei häuslicher oder stationärer Pflege

  • Automatische Anpassung des Tagegeldes alle drei Jahre um 10 % ohne neue Gesundheitsprüfung 

 

Recht auf spätere Höherversicherung:

  • Ohne Gesundheitsprüfung können Sie später weitere Pflegegrade hinzu versichern – und das sogar, wenn Sie schon pflegebedürftig sind!

  • Je nach Alter bei Versicherungsbeginn besteht dieses Recht auf Höherversicherung zu bestimmten Terminen

  • Ihr Tagegeld bei Erweiterung um weitere Pflegegrade: 
    80 % in Pflegegrad 4 
    60 % in Pflegegrad 3 
    30 % in Pflegegrad 2 
    10 % in Pflegegrad 1

Soforthilfe bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit:

  • Für Pflegegrad 4 oder 5
  • Beitrags-Befreiung
  • Einmalzahlung in Höhe der dreifachen Monatsleistung
  • Sechsfache Monatsleistung bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall

 

Weitere exklusive Leistungen:

  • Hilfe bei der Vermittlung von Heimplätzen, Pflegediensten, Fahrdiensten, Essen auf Rädern, einer Haushaltshilfe und vielem mehr
  • Vermittlung von Pflegeschulungen für Angehörige
  • Transportkosten zur Kurzzeitpflege und technische Pflegehilfsmittel, wenn Sie Pflegegrad 1 bis 3 mitversichern

Leistungsbeispiel

Gesamtsumme 4.000,- €

1 Monat Unterbringung und Pflege im Pflegegrad 5

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProPflege (Tagegeld 60€)

Ihr Anteil

1.995,- €
2.005,- €
195,- €
1.800,- €
2.005,- €

GKV

(ohne Zusatzversicherung)

ProPflege

Gesamtsumme 2.500,- €

1 Monat ambulante Pflege im Pflegegrad 3

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProPflege (Tagegeld 60€)

Ihr Anteil

1.137,- €
1.363,- €
57,- €
1.080,- €
1.363,- €

GKV

(ohne Zusatzversicherung)

ProPflege

Stationäre Pflege

Gesamtsumme 4.000,- €

1 Monat Unterbringung und Pflege im Pflegegrad 5

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProPflege (Tagegeld 60€)

Ihr Anteil

1.995,- €
2.005,- €
195,- €
1.800,- €
2.005,- €

(ohne Zusatzversicherung)

häusliche Pflege

Gesamtsumme 2.500,- €

1 Monat ambulante Pflege im Pflegegrad 3

Anteil Pronova BKK (GKV)

ProPflege (Tagegeld 60€)

Ihr Anteil

1.137,- €
1.363,- €
57,- €
1.080,- €
1.363,- €

(ohne Zusatzversicherung)

TIPP:

Nicht nur eine Pflegebedürftigkeit
verursacht eine hohe finanzielle Belastung.
Denken Sie auch an eine Absicherung
Ihres Einkommens, wenn Sie länger arbeitsunfähig sind!

Mit ProTag schließen Sie Ihre Versorgungslücke. 

FAQs

Nach Prüfung der Gesundheitsfragen kann der Vertrag zum nächsten 1. eines Monats beginnen, der dem Antragseingang (Eingangsdatum) folgt.

Unser Tarif ProPflege sieht eine einfache Antragstellung mit wenigen Gesundheitsfragen im Antrag vor.

Ja, 2 Jahre. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Nein, es gibt keine Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem beantragten Zeitpunkt, jedoch frühestens nachdem Sie die Bescheinigung über den Versicherungsschutz erhalten haben.

Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist aber frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren möglich.

Ja, die Versicherung kann weiter bestehen bleiben. Bitte beachten Sie, dass ein Weiterversicherungswunsch innerhalb von 2 Monaten nach Ausscheiden aus der Pronova BKK der best advice mitgeteilt werden muss.

Sie können ProPflege auch abschließen, wenn Sie bereits eine Pflegezusatz­versicherung haben. Das versicherte Pflegegeld darf zusammen mit der bereits bestehenden, nicht geförderten Absicherung 4.500 € monatlich nicht überschreiten.

Nein, Sie sind in einem Gruppenvertrag versichert, so dass das Einzelrisiko nicht gekündigt werden kann.

Ja, wenn der Pronova BKK-Versicherte die Beiträge bezahlt, können auch die Ehefrau (der Ehemann) oder die Kinder versichert werden.

Versicherungsträger ist die Hallesche Krankenversicherung a.G. mit Hauptsitz in Stuttgart. Die Hallesche wird von der unabhängigen Rating-Agentur ASSEKURATA als erster privater Krankenversicherer bereits zum 22. Mal in Folge mit dem Qualitätsurteil A+ „Sehr gut“ ausgezeichnet.

Die Termine richten sich nach Ihrem Eintrittsalter, d.h. dem Alter bei Versicherungs­beginn:

1. Bis zu einem Eintrittsalter von 50 Jahren besitzt jede versicherte Person die Optionsrechte:

  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 10. Versicherungsjahr vollendet wird (Umstellungszeitpunkt) in einen höheren Tarif mit weiteren Pflegegraden zu wechseln,
  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 15. Versicherungsjahr vollendet wird (Umstellungszeitpunkt) in den Tarif mit dem nächst höheren Pflegegrad zu wechseln.

2. Ab einem Eintrittsalter von 51 Jahren besitzt jede versicherte Person die Optionsrechte*:

  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, in einen höheren Tarif mit weiteren Pflegegraden zu wechseln,
  • zum 1. Juli des Jahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, in den Tarif mit dem nächst höheren Pflegegrad zu wechseln.

*) Voraussetzung für diese Optionsrechte ist eine Versicherungsdauer in diesem Tarif von mindestens 5 Jahren.

Je nach Alter bei Versicherungsbeginn haben Sie zu bestimmten Terminen die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit Schutz für die Pflegegrade 1 bis 3 zu wechseln – und das sogar im Pflegefall!

Falls Sie den Versicherungsschutz um weitere Pflegegrade erweitern, erhalten Sie:

  • 60 % des versicherten Tagegeldes in Pflegegrad 3
  • 30 % des versicherten Tagegeldes in Pflegegrad 2
  • 10 % des versicherten Tagegeldes in Pflegegrad 1

Sollte es in Zukunft zu Änderungen im Bereich der gesetzlichen Leistung von Pflegegeld kommen, wird die best advice in Zusammenarbeit mit der Hallesche angemessen reagieren.

Alle Angaben, nach denen im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Aus Datenschutz­gründen dürfen die über Sie gespeicherten Daten nicht an die Hallesche übermittelt werden.

150,00 €

Ein Mindest- oder Höchsteintrittsalter gibt es nicht; wenn Sie älter als 70 Jahre sind, erfragen Sie bitte Ihren individuellen Beitrag bei uns.

Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder der Pronova BKK, deren Ehepartner bzw. Lebenspartner und deren Kinder.

(Ab einem Alter von 71 Jahren ist der Abschluß nur mit einer ärztlichen Untersuchung möglich.)

Die Kosten der Pflege steigen von Jahr zu Jahr und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können nur noch einen Teil der Kosten abdecken, die im Pflege­fall auf den Versicherten oder deren Angehörige zukommen.

Ein Platz in einem Heim im höchsten Pflegegrad kostet je nach Wohnort und Ausstattung mittlerweile zwischen 2.500 und 4.000 Euro.

Bis zu 5.050 Euro pro Monat kostet es, wenn ein professioneller Pflegedienst einen Patienten im höchsten Pflegegrad zuhause betreut.

Eine Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge mit ProPflege ist daher sinnvoll und notwendig.

Ihr versichertes Tagegeld erhöht sich alle 3 Jahre um 10 %, um die steigenden Kosten aufzufangen. Sie haben natürlich die Möglichkeit zu widersprechen. Das Anpassungsrecht erlischt, wenn Sie mehr als zweimal unmittelbar hintereinander widersprochen haben.

Das Besondere: Dieses Recht besteht sogar im Pflegefall.

Mit ProPflege erhalten Sie für einen günstigen Beitrag zunächst 100 % des versicherten Tagegeldes im Falle einer Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 5 bzw. 50 % des versicherten Tagegeldes nach Pflegegrad 4 sowohl bei häuslicher, als auch bei stationärer Pflege. Die Auszahlung erfolgt ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag der Pflegebe­dürf­tigkeit.

Mit ProPflege haben Sie Anspruch auf die Vermittlung von Dienstleistungen wie z.B.:

  • Ambulante häusliche Pflegedienste
  • Pflegeheimplätze
  • Fahrdienste zu Ärzten und Behörden
  • Anlieferung von Mahlzeiten (Essen auf Rädern)
  • Besorgung der Einkäufe
  • Bringen und Abholen von Reinigungswäsche
  • Eine Haushaltshilfe
  • Einen Haus-Notrufdienst
  • Beratung rund um das Thema Pflege
  • Unterstützung für das Ausfüllen von Anträgen
  • Pflegeschulungen für Angehörige
  • Haustierbetreuung
  • Garten- und Grundstückspflege

Es werden Ihnen zusätzlich die Transportkosten zur Kurzzeitpflege und Zuzahlungen zu technischen Pflegehilfsmitteln erstattet.

Wenn Sie Ihr Recht auf Höherversicherung wahrnehmen, und weitere Pflegegrade mit einschließen, erhalten Sie bei z.B. 120,00 € versichertem Tagegeld:

  • 120,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 5
  • 96,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 4
  • 72,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 3
  • 36,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 2
  • 12,00 € pro Tag bei einer Einstufung in Pflegegrad 1

Die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und die Einordnung in einen Pflegegrad erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pronova BKK. Ändert sich die gesetzliche Grundlage des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI, Fassung vom 11.10.2016) für die Einstufung in die Pflegegrade, hat die versicherte Person Anspruch auf das diesem neuen Pflegegrad entsprechende Tagegeld.

Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die Pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, sollte die best advice unverzüglich informiert werden. Sie fungiert für die Pronova BKK als Mittler zwischen der Hallesche und der Kundin/dem Kunden.

Beim erstmaligen Eintritt in Pflegegrad 4 oder 5 erhalten Sie für die ersten 30 Tage des Leistungsanspruchs das Dreifache des versicherten Tagessatzes. Bei 100 € sind dies 9.000 € Soforthilfe.

Tritt die Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5 unmittelbar durch einen Unfall ein, verdoppelt sich die Einmalzahlung für die ersten 30 Tage sogar auf die 6-fache Monatsleistung. Bei 100 € versichertem Pflegegeld beträgt die Soforthilfe also 18.000 Euro.

Ja, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen.

Weil ProPflege für diese Pflegegrade extrem günstig ist und es somit ein Produkt ist, das sich jeder leisten kann.

Mit ProPflege hat der Kunde das Recht auf Höherversicherung – und das ohne Gesundheitsprüfung und sogar in einem eventuellen Pflegefall.

Jüngere Eintrittsalter haben auch meistens noch keine Vorerkrankungen, wodurch ein Beitritt einfach und unkompliziert ist.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad 4 oder 5 erhöht sich das Pflegetagegeld um den zu zahlenden Beitrag, so dass für Sie die Beitragszahlungspflicht de facto entfällt.

Der Beitrag wird monatlich per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.

Nein, das Älterwerden und mögliche Veränderungen des individuellen Gesundheitszustands sind bereits im Beitrag berücksichtigt. Der Beitrag kann lediglich durch die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen insbesondere in der Pflegeversicherung beeinflusst werden.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und der Höhe des versicherten Tagegeldes. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns.