ProKompakt
viel drin für wenig Geld
- Bis zu 80 % weniger Eigenanteil bei Sehhilfen, beim Heilpraktiker und für Hörgeräte
- Reduzierung Ihrer Zahnersatzkosten
- Erstattung der Krankenhaus-Zuzahlung
- Tagegeld für Kur und Reha
- Weltweiter Reiseschutz im Ausland bis zu 12 Wochen
Tarife
ProKompakt
- Sehhilfen 80 %, maximal 300 € mindestens alle drei Jahre
- Krankenhaus-Zuzahlung 10 € pro Tag
- Kurtagegeld 11 € pro Tag
- Heilpraktiker 80 % der Kosten bis zu 300 € pro Jahr
- Zahnersatz 60 % vom Kassenanteil
- Schutz im Ausland weltweit bis zu 12 Wochen
pro Monat
Individuelle Tarifoptionen
Gerne stellen wir Ihnen Ihren Versicherungsschutz zugeschnitten auf Sie und Ihre Bedürfnisse zusammen, zum Beispiel für:
- Implantate und Kunststoff-Füllungen
- Höherer Zuschuss für Zahnersatz
- Professionelle Zahnreinigung
- 1 Bettzimmer im Krankenhaus mit oder ohne Chefarzt
- Krankentagegeld
Unser Kundenservice ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 17:00 Uhr und freitags von 8:00 - 16:00 Uhr für Sie persönlich erreichbar.
Ihr Geldbeutel wird ProKompakt lieben
In vielen Lebenslagen zeigt sich, dass gesetzlich Versicherte einen Teil der Kosten für Ihre Gesundheit selbst tragen müssen. Auf Grundlage dieser Bedürfnisse der Pronova BKK Versicherten haben wir für Sie den perfekten Allrounder geschnürt.
Ihre Leistungen auf einen Blick:
- 80 % für Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) bis zu 300 €
mindestens alle drei Jahre oder bei Änderung der Dioptrien-Werte um 0,5
Kinder bis zum 14. Lebensjahr erhalten ohne Einschränkung jede Brille ersetzt - 80 % für Heilpraktiker-Behandlungen bis zu 300 € pro Jahr.
Erstattung von z.B. Osteopathie, Chiropraktik und Akupunktur durch anerkannte Heilpraktiker - 80 % nach Abzug der Kassenleistung für Hörgeräte bis zu 512 € pro Ohr
- 60 % vom Zuschuss der Pronova BKK für Ihren Zahnersatz, z.B. für Kronen, Brücken, Prothesen oder Reparaturen
- Zweitmeinungs-Option: Kostencheck zu Ihrem Zahnersatz-Kostenplan
- Inlay (Einlagefüllungen) bis zu je 250 €
- Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus: 10 € - pro Tag
maximal 280 € im Jahr - Tagegeld für Kur und Reha von 11 € pro Tag
alle 24 Monate - Weltweiter Schutz für Reisen bis zu 12 Wochen
100 % für Akutbehandlungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus,
Rücktransport ins Heimatland bei medizinischer Notwendigkeit,
24-Std -Service für Notfälle auf Reisen
Leistungsbeispiel
Gesamtsumme 380,- €
Fernbrille (mit Gestell)
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Gesamtsumme 120,- €
Chiropraktik, eingehende Untersuchung
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Gesamtsumme 1.370,- €
Zahnersatz (2 Keramikkronen)
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Gesamtsumme 790,- €
Hochwertige Einlagefüllung
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Gesamtsumme 210,- €
Arzt- und Arzneikosten
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Gesamtsumme 100,- €
Zuzahlung für 10 Tage
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Gesamtsumme 220,- €
Tagegeld für 22 Tage Reha
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Gesamtsumme 3.600,- €
2 Hörgeräte
Anteil Pronova BKK (GKV)
ProKompakt
Ihr Anteil
Tipp:
Sie möchten noch höhere Leistungen für Ihren Zahnersatz?
Dann ist ProZahn die ideale Kombination zu ProKompakt.
Hier können Sie auch Implantate, Kunststofffüllungen und professionelle
Zahnreinigungen absichern.
FAQs
Sie sind ab Versicherungsbeginn versichert.
Der Beginn ist immer der 1. eines Monats. Bis zum 15. Tag eines Monats kann noch der 1. des Monats als Beginn eingetragen werden, ab dem 16. Tag ist es der 1. des Folgemonats: z.B: Antragstellung am 12.04.2022, Beginn am 01.04.2022 möglich – Antragstellung am 17.04.2022, Beginn am 01.05.2022 möglich.
Bei Neubeitritt in die Pronova BKK entfallen alle sonst vorgesehenen Wartezeiten für Leistungen. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Im Prinzip nicht, es gibt eine Kündigungsfrist. Diese beträgt drei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres.
Ja, wenn Sie als Pronova BKK Versicherte(r) die Beiträge zahlen. Es wäre natürlich sinnvoller, wenn Sie auch Ihre Frau / Ihren Mann bei der Pronova BKK versichern würden.
Nein, Sie sind in einem Gruppenvertrag versichert, so dass das Einzelrisiko nicht gekündigt werden kann.
Drei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres.
Alle Mitglieder der Pronova BKK und deren Ehepartner und Kinder.
- Anruf bei der best advice unter 0221/90-17400
- Online: ProKompakt Online Antrag
- Per E-Mail unter service@pronovaprivat.de
- Persönlich im Pronova BKK Kundenservice
- Kinder und Jugendliche (bis 19 Jahre) 5,30 Euro
- Erwachsene (20 bis 64 Jahre) 15,00 Euro
- Erwachsene (ab 65 Jahre) 21,20 Euro
Zur Berechnung des Beitrages wird das Eintrittsalter verwendet. Der Beitrag wird monatlich gezahlt und per Lastschrift abgebucht.
Kinder die das 19. Lebensjahr vollenden, zahlen ab Beginn des nächsten Kalenderjahres nicht mehr den Kinderbeitrag (5,30 Euro), sondern den Erwachsenenbeitrag (15 Euro). Vollendet eine versicherte Person das 64. Lebensjahr, zahlt der Versicherte mit Beginn des nächsten Kalenderjahres 21,20 Euro.
Bei mehr als zwei nicht ersetzten Zähnen ist ein Beitragszuschlag von 1 Euro pro weiterem, nicht ersetzten Zahn zu zahlen. Beispiel: Normalprämie 15 Euro, Kunde hat aber vier nicht ersetzte Zähne, Beitrag mit Zuschlag 17 Euro. Achtung: gezählt werden aber nur wirklich fehlende Zähne, nicht die überkronten oder bereits durch ein Teilgebiss ersetzten Zähne. Fehlende Milch- und Weisheitszähne sind nicht mitzuzählen, ebenso der Lückenschluss.
Kalenderjahr minus Geburtsjahr. Für Kinder und Jugendliche also, z. B.: geboren am 01.07.2002 errechnet sich 2022 minus 2002 = 20 Jahre, das heißt, jeder, der oder jede die 2002 und früher geboren ist, zahlt den Erwachsenen-Beitrag.
Sofern die Behandlung nicht vor der Antragstellung erfolgt ist, können grundsätzlich ab Versicherungsbeginn Rechnungen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass bei den Leistungen Zahnersatz und Inlays acht Monate Wartezeiten ab Versicherungsbeginn bestehen, im Bereich der Heilpraktikerleistungen drei Monate.
Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die Pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, sollte die best advice unverzüglich informiert werden. Sie fungiert für die Pronova BKK als Mittler zwischen der DKV und dem Kunden/der Kundin.
Die Rechnungen werden von der best advice für den Versicherer vorbereitet und an die Abteilung Leistung der DKV gesandt. Die DKV prüft die Rechnungen und erstattet die tariflichen Leistungen auf das Bankkonto des Kunden/der Kundin (von dem die Beiträge gezahlt werden).
Ja, Voraussetzung ist eine ambulante oder stationäre Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung im Heilbad oder Kurort. Wichtig ist der entsprechende Nachweis der Kur und der Dauer.
Nein, laufende Behandlungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Aber es besteht Versicherungsschutz für bisher nicht ersetzte Zähne (aber Achtung: nur, wenn nicht gerade in Zahnbehandlung und wenn schon ein Heil- und Kostenplan eingereicht wurde).
Nein, der Versicherungsschutz gilt nur für Zahnersatz.
Ja, versichert ist aber nur die medizinisch notwendige Reparatur des bestehenden Zahnersatzes.
ProKompakt leistet immer nur 60 % der Leistung der Pronova BKK. Die Pronova BKK leistet für den Zahnersatz, der auf das Implantat gesetzt wird und hiervon leistet ProKompakt 60 %.
Nein, der Versicherungsschutz gilt nur für Zahnersatz.
Der Kunde / die Kundin reicht den Heil- und Kostenplan bei der Pronova BKK ein und erhält hier eine Information über den möglichen Festzuschuss. ProKompakt zahlt zusätzlich 60 % des Festzuschusses. Zur Verringerung des evtl. verbleibenden Eigenanteils kann der Kunde / die Kundin die geplante Zahnersatzmaßnahme und deren Kosten von einem weiteren Experten überprüfen lassen.
Der Kunde / die Kundin sendet den Heil- und Kostenplan unter Angabe seiner / ihrer ProKompakt Versicherungsnummer an die DKV (service@dkv.com). Die Versicherungsnummer dient der Legitimation und kann ggf. bei der best advice erfragt werden. Telefonische Zweitmeinungsanfragen sind unter der Telefonnummer 0800 / 37 46 600 möglich.
Bei der ersten Brillenrechnung, welche dem Versicherer eingereicht wird, wird nicht geprüft, ob sich die Dioptrienzahl verändert hat. Es erfolgt eine Erstattung.
Ja, bis zu 80 % max. 300 Euro.
Auch für Kurzzeitlinsen wird geleistet (bei Kurzzeitlinsen aber immer nur eine Jahresrechnung einreichen bis zu 375 Euro (80 % von 375 Euro = 300 Euro), da jede Einzelrechnung wieder auf die Änderung der Dioptrienwerte zielt).
Es erfolgen Leistungen für Gestell und Gläser bis zu 300 Euro.
Sie gilt weltweit.
Ja, wenn er medizinisch notwendig ist, d. h. wenn ein ausländischer Arzt oder ausländische Ärztin diesen „verordnet“.
Nein, sie können diese direkt an die best advice oder die DKV senden.
Nein, versichert ist aber der notwendige Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum Notfallarzt auch durch anerkannte Rettungsdienste.
Sie treten zunächst in Vorlage. Sollten Sie die Rechnung finanziell nicht tragen können, können Sie über den 24 h Notrufservice eine Kostenübernahme vereinbaren.
ProKompakt gilt für eine maximale Reisedauer von 12 Wochen.
Nein, Akupunktur ist nur beim Heilpraktiker versichert und dies auch nur für Schmerzbehandlungen (z. B. nicht für Raucher-Entwöhnung).
Nein, es werden nur die Honorarkosten des Heilpraktikers bis zu maximal 300 Euro pro Jahr erstattet.
Da die Leistung der Höhe nach begrenzt ist, wird sehr großzügig verfahren, dennoch gibt es hin und wieder Behandlungen, die nicht übernommen werden können, weil sie keiner kennt. Die best advice hilft hier gerne bei der Kommunikation zwischen Kunden bzw. Kundinnen und Versicherer.
Voraussetzung für den Zuschuss aus ProKompakt ist, dass sich die Pronova BKK auch an den Kosten beteiligt.
Sofern sich die Pronova BKK bei einer erneuten Versorgung an den Kosten beteiligt, ist ein erneuter Zuschuss aus ProKompakt frühestens nach einem Jahr wieder möglich.
80% nach Abzug der Kassenleistung für Hörgeräte bis zu 512 € pro Ohr.
Nein, es muss kein Nachweis über die Diagnose geführt werden.
Bitte senden Sie uns die Rechnung über die geleistete Zuzahlung, aus der auch der Zeitraum der stationären Behandlung hervorgeht.
Die Kur- und Sanatoriumsbehandlung und ihre Dauer müssen nachgewiesen werden. Ein erneuter Leistungsanspruch besteht, wenn die letzte Behandlung 24 Monate zurückliegt.
Es muss eine Verordnung eines Kurarztes/einer Kurärztin vorliegen und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die oder der Versicherte sich an diesem Ort aufgehalten hat. (Übernachtung)
Es wird ein Tagegeld von 11 Euro pro Tag bei unbegrenzter Leistungsdauer gezahlt, unabhängig davon ob die Pronova BKK leistet. Gezahlt wird bei ambulanter Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung im Heil- oder Kurort, bei stationärer Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung in ärztlich geleiteten Sanatorien, Kurkliniken oder Krankenanstalten.