Krankenhaus-Zuzahlung
Sie mussten für ein paar Tage im Krankenhaus bleiben und möchten die vorgeschriebene Zuzahlung erstattet bekommen? Auch hierbei unterstützt Sie pronovaprivat mit einem zusätzlichen Versicherungsschutz!
Diese Vorteile bieten wir Ihnen
- Vollständige Erstattung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung von 10 € pro Tag
Diese Leistung ist ein Bestandteil unseres PROKOMPAKT Produktes.
PROKOMPAKT
Mehr Leistung und mehr Lebensqualität mit dem Extra-Plus Paket.
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SONDERAKTION jetzt bis 28.02.2019 nutzen
- Keine Wartezeiten
- Alle Leistungen sofort
Wie PROKOMPAKT Ihnen hilft
- Sie sparen nicht an der medizinischen Versorgung, sondern an den Zuzahlungen
- Minimierung des Eigenanteils bei Zahnersatz und Hörgeräten
- Beteiligung an den Kosten einer Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen)
- Erstattung der täglichen Zuzahlung im Krankenhaus
- Zahlung eines Kurtagegeldes
- Schutz für Auslandsreisen bis zu 12 Wochen
Weitere Vorteile
- Keine Gesundheitsprüfung
- Zweitmeinungs-Option durch einen Experten bei geplanten Zahnersatzmaßnahmen
- 24-Stunden Servicenummer für Notfälle bei Auslandsreisen
Unsere Leistungen für Sie
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Zahnersatz und Einlagefüllungen (Inlays)
- Zusätzlich 60 % vom Festzuschuss der pronova BKK für Brücken, Kronen und Prothesen
- Reparatur von Zahnersatz
- Bis zu 250 € je Einlagefüllung (Inlay)
- Zweitmeinungs-Option: Optimierung der Kosten durch Experten
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Sehhilfen
- 80 % vom Rechnungsbetrag, maximal 300 € je Sehhilfe
- Garantiert alle 3 Jahre oder wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert
- Kinder bis zum 14. Lebensjahr erhalten ohne Einschränkung jede Brille ersetzt
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Heilpraktiker
- 80 % vom Rechnungsbetrag, maximal 300 € pro Jahr
- Erstattung von z.B. Osteopathie, Chiropraktik und Akupunktur durch anerkannte Heilpraktiker
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Hörgeräte
- 80 % vom Rechnungsbetrag nach Abzug der Kassenleistung, maximal 512 € je Hörgerät pro Jahr
- Reparatur- und Wartungskosten von Hörgeräten
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Kur / Reha
- Tagegeld von 11 € alle zwei Jahre
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Schutz im Ausland
- Weltweiter Versicherungsschutz für Auslandsreisen bis zu 12 Wochen
- 100 % für Akutbehandlungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus
- Rücktransport ins Heimatland bei medizinischer Notwendigkeit
monatlich 15 € pro Person*
*) abhängig vom Alter bei Versicherungsbeginn, genaue Bestimmung mit Beitragsrechner
TIPP: PROZAHN ist die ideale Kombination zu PROKOMPAKT – Sie reduzieren Ihren Eigenanteil bei Zahnarztrechnungen und sichern Sie sich Leistungen für Implantate und Kunststofffüllungen.
FAQs
Antrags- und Vertragsfragen
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Ab wann beginnt der Vertrag?
Sie sind ab Versicherungsbeginn versichert.
Der Beginn ist immer der 1. eines Monats. Bis zum 15. Tag eines Monats kann noch der 1. des Monats als Beginn eingetragen werden, ab dem 16. Tag ist es der 1. des Folgemonats: z.B: Antragstellung am 13.04.2018, Beginn am 01.04.2018 möglich – Antragstellung am 17.04.2018, Beginn am 01.05.2018 möglich.
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Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Bei Neubeitritt in die pronova BKK entfallen alle sonst vorgesehenen Wartezeiten für Leistungen. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
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Gibt es eine Mindest-Vertragslaufzeit?
Im Prinzip nicht, es gibt eine Kündigungsfrist. Diese beträgt drei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres.
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Kann ich meine(n) Ehefrau/Ehemann mitversichern, die/der aber bei einer anderen Krankenkasse versichert ist?
Ja, wenn Sie als pronova BKK Versicherte(r) die Beiträge zahlen. Es wäre natürlich sinnvoller, wenn Sie auch Ihre Frau / Ihren Mann bei der pronova BKK versichern würden.
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Kann mir die DKV kündigen, wenn ich zu teuer werde?
Nein, Sie sind in einem Gruppenvertrag versichert, so dass das Einzelrisiko nicht gekündigt werden kann.
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Welche Kündigungsfristen gibt es?
Drei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres.
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Wer kann sich mitversichern?
Alle Mitglieder der pronova BKK und deren Ehepartner und Kinder.
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Wie kann ich Versicherungsschutz beantragen?
- Anruf bei der best advice unter 0221/90-17400
- Online: PROKOMPAKT Online Antrag
- Per E-Mail unter service@pronovaprivat.de
- Persönlich im pronova BKK Kundenservice
Fragen zu Leistungen
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Ab wann kann ich Rechnungen einreichen?
Sofern die Behandlung nicht vor Antragsstellung erfolgt ist, können grundsätzlich ab Versicherungsbeginn Rechnungen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass bei den Leistungen Zahnersatz und Inlays acht Monate Wartezeiten ab Versicherungsbeginn bestehen, im Bereich der Heilpraktikerleistungen drei Monate. Rechnungen, die bei der pronova BKK eingehen, werden unverzüglich an die best advice weitergeleitet.
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Wer ist Ansprechpartner, wenn ich Fragen zur Abrechnung der DKV habe?
Die best advice nimmt alle Kundenanfragen für die pronova BKK entgegen und versucht, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte es einmal zu einer Beschwerde oder einer Unzufriedenheit kommen, sollte die best advice unverzüglich informiert werden. Sie fungiert für die pronova BKK als Mittler zwischen der DKV und dem Kunden/der Kundin.
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Wie und wann erhalte ich die Versicherungsleistung?
Die Rechnungen werden von der best advice für den Versicherer vorbereitet und an die Abteilung Leistung der DKV gesandt. Die DKV prüft die Rechnungen und erstattet die tariflichen Leistungen auf das Bankkonto des Kunden/der Kundin (von dem die Beiträge gezahlt werden).
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Wird auch für eine Kur im Ausland ein Kurtagegeld bezahlt?
Ja, Voraussetzung ist eine ambulante oder stationäre Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung im Heilbad oder Kurort. Wichtig ist der entsprechende Nachweis der Kur und der Dauer.
Fragen zu Beiträgen
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Wann erhöht sich der Beitrag?
Kinder die das 19. Lebensjahr vollenden, zahlen ab Beginn des nächsten Kalenderjahres nicht mehr den Kinderbeitrag (5,30 Euro), sondern den Erwachsenenbeitrag (15 Euro). Vollendet eine versicherte Person das 64. Lebensjahr, zahlt der Versicherte mit Beginn des nächsten Kalenderjahres 21,20 Euro.
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Wann muss man mehr bezahlen?
Bei mehr als zwei nicht ersetzten Zähnen ist ein Beitragszuschlag von 1 Euro pro weiterem, nicht ersetzten Zahn zu zahlen. Beispiel: Normalprämie 15 Euro, Kunde hat aber vier nicht ersetzte Zähne, Beitrag mit Zuschlag 17 Euro. Achtung: gezählt werden aber nur wirklich fehlende Zähne, nicht die überkronten oder bereits durch ein Teilgebiss ersetzten Zähne. Fehlende Milch- und Weisheitszähne sind nicht mitzuzählen, ebenso kein Lückenschluß.
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Was ändert sich, wenn mein mitversicherter Sohn/meine mitversicherte Tochter 19 wird?
Wenn das 19. Lebensjahr vollendet wird, das heisst nach dem 19. Geburtstag, wird ab Beginn des nächsten Kalenderjahres der Kinderbeitrag von 5,30 Euro auf 15 Euro erhöht.
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Was passiert, wenn ich 64 Jahre alt bin, wird mein Versicherungsschutz dann teurer?
Ja, wenn Sie 64 Jahre alt geworden sind, ändert sich Ihr Beitrag zu Beginn des nächsten Kalenderjahres auf 21,20 Euro.
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Welche Beiträge gibt es bei PROKOMPAKT?
- Kinder und Jugendliche (bis 19 Jahre) 5,30 Euro
- Erwachsene (20 bis 64 Jahre) 15,00 Euro
- Erwachsene (ab 65 Jahre) 21,20 Euro
Zur Berechnung des Beitrages wird das Eintrittsalter verwendet. Der Beitrag wird monatlich gezahlt und per Lastschrift abgebucht.
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Wie errechnet sich mein Eintrittsalter?
Kalenderjahr minus Geburtsjahr. Für Kinder und Jugendliche also, z. B.: geboren am 01.07.1998 errechnet sich 2018 minus 1998 = 20 Jahre, das heißt, jeder, der oder jede die 1998 und früher geboren ist, zahlt den Erwachsenen-Beitrag.
Fragen zu Zahnersatz
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Besteht auch Versicherungsschutz für eine bereits begonnene Zahnbehandlung?
Nein, laufende Behandlungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Aber es besteht Versicherungsschutz für bisher nicht ersetzte Zähne (aber Achtung: nur, wenn nicht gerade in Zahnbehandlung und wenn schon ein Heil- und Kostenplan eingereicht wurde).
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Ist Prophylaxe versichert?
Nein, der Versicherungsschutz gilt nur für Zahnersatz.
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Ist Zahnersatz auch bei der Auslandsreise versichert?
Ja, versichert ist aber nur die medizinisch notwendige Reparatur des bestehenden Zahnersatzes.
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Sind Implantate mitversichert?
PROKOMPAKT leistet immer nur 60 % der Leistung der pronova BKK. Die pronova BKK leistet für den Zahnersatz, der auf das Implantat gesetzt wird und hiervon leistet PROKOMPAKT 60 %.
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Sind Zahnspangen versichert?
Nein, der Versicherungsschutz gilt nur für Zahnersatz.
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Wie können die Kosten für Zahnersatz mit der Zweitmeinungsoption optimiert werden?
Der Kunde / die Kundin reicht den Heil- und Kostenplan bei der pronova BKK ein und erhält hier eine Information über den möglichen Festzuschuss. PROKOMPAKT zahlt zusätzlich 60 % des Festzuschusses. Zur Verringerung des evtl. verbleibenden Eigenanteils kann der Kunde / die Kundin die geplante Zahnersatzmaßnahme und deren Kosten von einem weiteren Experten überprüfen lassen.
Der Kunde / die Kundin sendet den Heil- und Kostenplan unter Angabe seiner / ihrer PROKOMPAKT Versicherungsnummer an die DKV (service@dkv.com). Die Versicherungsnummer dient der Legitimation und kann ggf. bei der best advice erfragt werden. Telefonische Zweitmeinungsanfragen sind unter der Telefonnummer 0800 / 37 46 600 möglich.
Fragen zu Sehhilfen
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Wie stellt die DKV bei der ersten Sehhilfe fest, ob sich meine Dioptrienzahl verändert hat?
Bei der ersten Brillenrechnung, welche dem Versicherer eingereicht wird, wird nicht geprüft, ob sich die Dioptrienzahl verändert hat. Es erfolgt eine Erstattung.
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Wird bei Kontaktlinsen bezahlt?
Ja, bis zu 80 % max. 300 Euro.
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Wird für Kurzzeitlinsen gezahlt?
Auch für Kurzzeitlinsen wird geleistet (bei Kurzzeitlinsen aber immer nur eine Jahresrechnung einreichen bis zu 375 Euro (80 % von 375 Euro = 300 Euro), da jede Einzelrechnung wieder auf die Änderung der Dioptrienwerte zielt).
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Wird nur für die Gläser bezahlt oder auch für das Gestell?
Es erfolgen Leistungen für Gestell und Gläser bis zu 300 Euro.
Fragen zum Auslandsreiseschutz
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Gilt die Auslandsreiseversicherung auch in den USA?
Sie gilt weltweit.
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Ist auch der Rücktransport versichert?
Ja, wenn er medizinisch notwendig ist, d. h. wenn ein ausländischer Arzt oder ausländische Ärztin diesen „verordnet“.
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Muss ich die Rechnungen aus dem Ausland zuerst der pronova BKK einreichen?
Nein, sie können diese direkt an die best advice oder die DKV senden.
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Sind Bergungskosten versichert?
Nein, versichert ist aber der notwendige Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum Notfallarzt auch durch anerkannte Rettungsdienste.
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Wie funktioniert die Bezahlung im Ausland?
Sie treten zunächst in Vorlage. Sollten Sie die Rechnung finanziell nicht tragen können, können Sie über den 24 h Notrufservice eine Kostenübernahme vereinbaren.
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Wie lange darf meine Reise maximal dauern?
PROKOMPAKT gilt für eine maximale Reisedauer von 12 Wochen.
Fragen zu den Heilpraktikerleistungen
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Ist Akupunktur beim Allgemein-Mediziner oder Medizinerin mitversichert?
Nein, Akupunktur ist nur beim Heilpraktiker versichert und dies auch nur für Schmerzbehandlungen (z. B. nicht für Raucher-Entwöhnung).
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Sind auch die Medikamente versichert, die der oder die Heilpraktiker/-in mir verschreibt?
Nein, es werden nur die Honorarkosten des Heilpraktikers bis zu 300 Euro pro Jahr erstattet.
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Welche Heilpraktikerbehandlungen sind nicht versichert?
Da die Leistung der Höhe nach begrenzt ist, wird sehr großzügig verfahren, dennoch gibt es hin und wieder Behandlungen, die nicht übernommen werden können, weil sie keiner kennt. Die best advice hilft hier gerne bei der Kommunikation zwischen Kunden bzw. Kundinnen und Versicherer.
Fragen zum Krankenhaustagegeld bei Zuzahlungen
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Muss hierfür eine medizinisch anerkannte Erkrankung vorliegen?
Nein, es muss kein Nachweis über die Diagnose geführt werden.
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Welche Unterlagen muss ich einreichen, um eine Erstattung zu erhalten?
Bitte senden Sie uns die Rechnung über die geleistete Zuzahlung, aus der auch der Zeitraum der stationären Behandlung hervorgeht.
Fragen zu Leistungen bei Kur und Sanatorium
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Wann habe ich einen erneuten Anspruch auf Kurtagegeld?
Die Kur- und Sanatoriumsbehandlung und ihre Dauer müssen nachgewiesen werden. Ein erneuter Leistungsanspruch besteht, wenn die letzte Behandlung 24 Monate zurückliegt.
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Was bedeutet Kur? Erhalte ich auch ein Tagegeld im Kururlaub?
Es muss eine Verordnung eines Kurarztes/einer Kurärztin vorliegen und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die oder der Versicherte sich an diesem Ort aufgehalten hat. (Übernachtung)
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Wie und wann erhalte ich ein Kurtageld?
Es wird ein Tagegeld von 11 Euro pro Tag gezahlt bei unbegrenzter Leistungsdauer unabhängig davon ob die pronova BKK leistet. Gezahlt wird bei ambulanter Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung im Heil- oder Kurort, bei stationärer Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung in ärztlich geleiteten Sanatorien, Kurkliniken oder Krankenanstalten.